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Ausgabe am 12.11.2016

  1. Änderungssatzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Putzkau

In der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2016 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau unter Beschluss-Nr. 166/26/2016 die nachfolgend bekannt gemachte Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Putzkau beschlossen.

Aufgrund von § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), § 50 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der jeweils geltenden Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau am 25.10.2016 folgende Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Putzkau vom 27.04.2009 beschlossen:

Artikel 1

Präambel

Aufgrund von § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), § 50 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der jeweils geltenden Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau am 27.04.2009 folgende Satzung beschlossen (einschl. 1. Änderung v. 30.08.2011, 2. Änderung v. 19.06.2013, 3. Änderung v. 27.05.2015 und der 4. Änderung v. 26.10.2016):

Artikel 2

Neufassung § 47 Abs. 3

(3) Für die Teilleistung Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben beträgt die Gebühr

  1. nicht belegt
  2. wenn dieses Abwasser von der Gemeinde gemäß § 46 Abs. 1, abgeholt wird

16,42 € je Kubikmeter Abwasser. Die Erhebung erfolgt in Form eines Entgeltes durch das von der Gemeinde zur Entsorgung beauftragte Unternehmen.

Zuzüglich zur Entsorgungsgebühr erfolgt die Erhebung einer Grundgebühr von 25

€ je Anlage und Jahr unabhängig von der Häufigkeit der Entsorgung der Anlage.

Bei Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme im laufenden Jahr entsteht die

Grundgebühr anteilig nach Monaten.

Artikel 3

Neufassung § 47 Abs. 4 Punkt 2

(4)  Für die Teilleistung Entsorgung von vollbiologischen Kleinkläranlagen beträgt die Gebühr

  1. nicht belegt
  2. wenn dieses Abwasser von der Gemeinde gemäß § 46 Abs. 1, abgeholt wird für den ersten Kubikmeter 55,34 €, für jeden weiteren Kubikmeter 17,20 € je Kubikmeter Die Erhebung erfolgt in Form eines Entgeltes durch das von der Gemeinde zur Entsorgung beauftragte Unternehmen.

Artikel 4

Neufassung § 47 Abs. 5 Punkt 2 und 3

(5)  Für die Teilleistung Entsorgung von abflusslosen Fäkaliengruben, teilbiologischen und mechanischen Kleinkläranlagen beträgt die Gebühr

  1. nicht belegt
  2. wenn dieses Abwasser von der Gemeinde gemäß § 46 Abs. 1, abgeholt wird 25,70 € / je Kubikmeter Abwasser. Die Erhebung erfolgt in Form eines Entgeltes durch das von der Gemeinde zur Entsorgung beauftragte Unternehmen.
  3. im Falle des § 46 Abs. 3 S. 2 für das Überlaufwasser aus Kleinkläranlagen, dass den Anforderungen des § 57 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung vom 31.Juli 2009 (BGBl. I S. 2), das zuletzt durch den Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung nicht entspricht: 2,60 € je Kubikmeter Abwasser sowie bei Einleitungen, die dem Absatz 4 Punkt 3 nicht entsprechen.

Artikel 5

  • Für die Teilleistung der Einleitung von Schmutzwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die gemäß § 46 Abs. 3, S. 1 nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr 2,60 € je Kubikmeter Abwasser.

Artikel 6

  • nicht belegt

Artikel 7

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

Schmölln-Putzkau, 26.10.2016

 

Wünsche

Bürgermeister

 

Hinweis gemäß § 4 Abs.4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

(4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande  gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
  5. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  6. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Schmölln-Putzkau, 26.10.2016

 

Wünsche

Bürgermeister

 

 

 

Entgelte der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH für Leistungen im Ortsteil Putzkau, die nicht unter die Abwasserentsorgungspflicht der Gemeinde fallen.
Leistung Netto Brutto
Endreinigung einer abflusslosen Grube bzw. Fäkaliengrube, Kleinkläranlage bei einem Inhalt bis 6 Kubikmeter,

zur endgültigen Außerbetriebnahme nach Entleerung ausspritzen und restentleeren.

165,00 € 196,35 €
Endreinigung einer abflusslosen Grube bzw. Fäkaliengrube, Kleinkläranlage jeder weitere Kubikmeter. 15,00 € 17,85 €
Zulage Wasserbefüllung der Kleinkläranlagen des Überlaufstandes mit Frischwasser im Zuge der Entsorgung der jeweiligen Anlage je Kubikmeter (einschließlich Lieferung Frischwasser). 14,00 € 16,66 €
Besonderer Aufwand nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber, je Stunde. 40,00 € 47,60 €
Zuschlag für den Einsatz von Schlauchlängen ab 40 Meter Länge (pauschal). 20,50 € 24,40 €

 

Weitere Leistungsangebote die nicht unter die Abwasserentsorgungspflicht der Gemeinde fallen sowie die damit verbundenen Kosten können bei der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH erfragt werden.

Wünsche

Bürgermeister

 

Verkauf Feuerwehrfahrzeug

Die Gemeinde Schmölln-Putzkau bietet aus dem Bestand der Feuerwehr ein Löschfahrzeug, (LF) Typ  W50, 92 kW, Diesel, Baujahr 1988 zum Verkauf an.

Kaufinteressenten können sich unter der Telefon-Nr. (03594) 77 11-0 oder der Mail-Adresse info@schmoelln-putzkau.de melden.

Wünsche

Bürgermeister

 

Vorankündigung Weihnachtsmarkt am Mühlteich Schmölln

Der nun schon seit Jahren traditionelle Weihnachsmarkt am Mühlteich findet wieder am Vorabend des 1. Advents am Sonnabend, den 26.11.2016 in gewohnter Weise von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

Die Kameraden der

Freiwilligen Feuerwehr Schmölln

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