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Ausgabe am 16.07.2016

Bekanntmachung der Gemeinde Schmölln-Putzkau zur nachträglichen Eintragung von privaten Straßengrundstücken in das Bestandsblatt Nr. 2.9 Neukircher Straße (9)

 

Bei der Erstanlegung des Bestandsverzeichnisses für die Gemeindestraßen im Jahr 1996 und bei dem zuletzt im Jahr 2013 geänderten Bestandsverzeichnis wurden einige private Straßenflurstücke, die eindeutig zum Straßenkörper gehören, nicht berücksichtigt.

Nach gefestigter Rechtsprechung in Sachsen kann die Öffentlichkeit einer Straße bzw. eines Weges nachträglich rückwirkend zum Tag des Inkrafttretens des Sächs. Straßengesetzes auch nach Ablauf der Dreijahresfrist (§ 54 Abs.2 SächsStrG) durch ein Verfahren nach § 54 SächsStrG verbindlich festgestellt werden.

In der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 21.06.2016 wurde der Beschluss Nr. 150/23/2016 zur nachträglichen Aufnahme nicht berücksichtigter privater Flurstücke in das Bestandsblatt Nr. 2.9. Neukircher Straße (9) gefasst.

Die Gemeinde Schmölln-Putzkau hat am 08.07.2016 verfügt, einzelne private Flurstücke, die eindeutig zum Straßenkörper gehören, im Bestandsblatt Nr. 2.9 Neukircher Straße (9) zu ergänzen.

Die Einzelheiten (Angaben zu den betroffenen Flurstücken) ergeben sich aus dem geänderten Bestandsblatt als Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der zugehörigen Karte.

Die Eintragungsverfügung mit den Anlagen liegt ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Dauer von sechs Monaten in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 in der Bauverwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekannt gegeben.

Für die beteiligten privaten Grundstückseigentümer, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Empfangsbekenntnis zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, 01877 Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 einzulegen.

Schmölln-Putzkau, den 16.07.2016

Wünsche

Bürgermeister

 

 

Information der FFW Putzkau

 

Der nächste Dienst findet am Freitag, dem 22.07.2016, 19.30 Uhr im Gerätehaus der FFW statt.

Thema:            Praktische Ausbildung

Käppler

Ortswehrleiter

Fundsache

 

In der Gemeindeverwaltung wurde ein Sicherheitsschlüssel an einem Schlüsselanhänger mit der Aufschrift „Pscheid“ abgegeben.

Anfragen im Sekretariat unter (03594) 77 11-0

Die Gemeindeverwaltung

 

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