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Stellenausschreibung Fachangestellter für Bäderbetriebe (m/w/d)

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Schmölln-Putzkau schreibt eine Stelle für einen Fachangestellten für Bäderbetriebe (m/w/d) zum 01.05.2019 zur Besetzung aus. Die Gemeinde Schmölln-Putzkau ist Träger des Freibades.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

– Überwachung des Badebetriebes

– Badegastbetreuung

– Betreuung und Wartung der vorhandenen baulichen und technischen Anlagen

– Pflege des Freigeländes

– Einsatz im Bereich technische Dienste im Winter

– Arbeiten im Bauhof

Anforderungen:
– Abgeschlossene Berufsausbildung (Fachangestellter für Bäderbetriebe oder Meister für

Bäderbetriebe o.ä.)
– Berufserfahrung in einem modernen Freizeitbad
– handwerkliche Grundkenntnisse
– Engagierte Persönlichkeit mit hoher Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Teamfähigkeit
– freundliche Umgangsformen, sicheres und verbindliches Auftreten
– IT- Kenntnisse
– PKW-Führerschein, Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke
– Führerschein Klasse CE
– Bereitschaft zu Schichtdienst und Wochenendarbeit

 

Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden /Woche. Während der sechsmonatigen Badsaison wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden / Woche festgelegt. Die Entlohnung erfolgt nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes (TVöD). Die Stelle ist unbefristet.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe das SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Nachweise hierfür sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit allen üblichen Unterlagen bis zum 28.02.2019 an die

 

Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau

Schulweg 1

01877 Schmölln-Putzkau

 

Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurück gesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Reisekosten werden nicht erstattet.

 

Datenschutz
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.

Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

 

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