Jugendbeteiligung stärkt die Demokratie vor Ort. Junge Menschen bringen ihre Sichtweisen ein und gestalten ihre Gemeinde aktiv mit. Deshalb ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Sächsischen Gemeindeordnung (§ 47a) gesetzlich verankert. Kommunen sollen junge Menschen bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen betreffen, angemessen beteiligen und dafür geeignete Beteiligungsformen schaffen.
In Schmölln-Putzkau wird dieses Ziel seit Januar 2025 mit einer demokratisch gewählten Jugendvertretung gelebt. Sie vertritt die Interessen junger Menschen, bringt eigene Ideen ein und gestaltet das Gemeindeleben aktiv mit. Zum Jahresende steht die nächste Wahl der Jugendvertretung an. Junge Menschen ab Klasse 4 bis zum Alter von 17 Jahren können sich noch bis 31.August 2026 als Kandidatin oder Kandidat bewerben und so die Zukunft von Schmölln-Putzkau aktiv mitgestalten.
