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Ausgabe am 17.12.2016

Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen der Gemarkung Oberputzkau vom 07. November 2016

 

Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass die WVB Wasserversorgung Bischofswerda GmbH, Belmsdorfer Straße 27, 01877 Bischofswerda, einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 158 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, gestellt hat.

Der Antrag (Az: DD32-0531.71/10/5) betriff die vorhandene Trinkwasserleitung einschließlich Zubehör, Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen.

Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Gemarkung Oberputzkau) können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit

vom 9. Januar bis einschließlich 6. Februar 2017

in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer 4016, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) einsehen.

Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).

Hinweise und Einlegung von Widersprüchen

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird.

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu verstehen. Der Zugang für elektronische Dokumente ist auf die Dateiformate .doc, .docx und .pdf beschränkt. Die Übermittlung des elektronischen Dokuments hat an die Adresse post@lds.sachsen.de zu erfolgen.

Leipzig, den 7. November 2016

Landesdirektion Sachsen

Susok

Referatsleiter

 

Gefasste Beschlüsse

In der 28. öffentlichen Gemeinderatstagung wurden am Dienstag, den 13.12.2016 nachfolgende Beschlüsse gefasst

Beschluss Nr. 174/28/2016

Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Schmölln-Putzkau

Beschluss Nr. 175/28/2016

Verkauf des Flurstückes Nr. 928/1 der Gemarkung Schmölln

Die gefassten Beschlüsse liegen für jedermann zur Einsichtnahme zu den bekannten Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau aus und sind des Weiteren an den Anschlagtafeln der Ortsteile ausgehängt.

Wünsche

Bürgermeister

 

 

Weihnachtsgrüße des Bürgermeisters

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Schmölln-Putzkau,

das Jahr befindet sich in seinen letzten Zügen. Wie in jedem Jahr sind die Terminkalender voll mit Weihnachtsfeiern und allerlei Dingen, die noch zu erledigen sind. Außerdem geht man Geschenke für sich und seine Lieben kaufen und an den Sonn- und Feiertagen versucht man, gemeinsam einige Stunden miteinander in Ruhe und Besinnlichkeit zu verbringen.

Außerdem schaut man auf das vergangene Jahr zurück. Was ist geschaffen worden, was hat sich verbessert, was hat sich verschlimmert? Nach über einem Jahr Amtszeit sind mir viele Missstände in der Gemeinde bekannt geworden. Einige konnten bereits auf schnellem Wege behoben werden, andere wiederum bedürfen etwas mehr Zeit und umfangreicherer Bearbeitung. Aber selbstverständlich werden wir als Gemeinderat, Verwaltung und Bürgermeister weiter daran arbeiten, dass die Missstände weniger werden und sich unser Schmölln-Putzkau weiterentwickeln kann.

Gerade der Beginn des Jahres 2016 war von vielen Unruhen geprägt, sowohl landesintern als auch über das Jahr hinweg in der Welt. Dennoch haben wir Grund, mit Zuversicht in das Jahr 2017 zu blicken. Investitionen werden nicht nur in unserer Gemeinde in großem Umfang getätigt werden und somit werden wir unseren Lebensstandard mindestens erhalten können. In unserer Gemeinde speziell werden wir mit der Kindertagesstätte und der Grundschule weiterhin in unsere Kinder, also unsere Zukunft investieren. Mit solchen Investitionen gehen aber immer auch Verpflichtungen einher. Dabei gilt es, sich den kommenden Herausforderungen zu stellen und uns unserer Verantwortung unseren Mitmenschen gegenüber bewusst zu sein. Es wird Zeit, dass wir wieder näher zusammenrücken und uns gemeinsam an die neuen Aufgaben machen und uns nicht im Streit immer weiter voneinander entfernen. Dabei sind gute und umsetzbare Ideen aber eben auch konstruktive Gespräche gefragt.

Ich möchte Ihnen allen danken, dass Sie sich mit Ihrem Wissen, Können, großem Engagement und Interesse eingebracht haben und somit unsere Gemeinde vorangebracht haben. Außerdem möchte ich mich für den respektvollen und überwiegend sachlichen Umgang bedanken, welcher erst eine arbeitsfähige Grundlage schafft.

Speziell möchte ich mich aber auch nochmals für Ihr Verständnis für die vielen Baustellen in diesem Jahr bedanken. Die diversen Sperrungen bzw. Ampelregelungen haben viele Menschen belastet und in ihrem Alltag eingeschränkt. Die Ergebnisse können sich aber sehen lassen.

Ich wünsche Ihnen ganz persönlich, aber auch im Namen des Gemeinderates und der Verwaltung, ein gesegnetes, friedliches und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches und glückliches Jahr 2017.

Ihr Bürgermeister

Achim Wünsche

Mitteilung der Gemeindebücherei Schmölln-Putzkau

 

Für eine Ausleihe ist die Gemeindebücherei bis Mittwoch, dem 21.12.2016 geöffnet.

Ich würde mich freuen, alle Leser ab Montag, dem 9. Januar 2017 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten in der Bücherei begrüßen zu können.

Bis dahin wünsche ich Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Jahr 2017!

Haufe

Gemeindebücherei

SV Schmölln OL e.V. informiert

Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern, Sponsoren und Unterstützern des Vereines eine frohe Weihnachtszeit und ein gesundes Neues Jahr.

Bitte Termin vormerken. Am Samstag, dem 7. Januar 2017, findet unser nächstes Winterfest statt. Wir laden dazu jetzt schon ein. Alles Gute bis dahin.

Der Vorstand

 

 

 

 

 

 

 

 

AMTS- & BÜRGERBLATT

Wussten Sie?

Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?

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