Für unser Freibad in der Gemeinde Schmölln-Putzkau suchen wir für den Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 31.08.2021 einen Rettungsschwimmer (m/w/d) auf 450 Euro Basis. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Stunden.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
– Aufsicht und Überwachung des Badebetriebes
– Betreuung der Badegäste
– Betreuung vorhandener technischer Anlagen nach Anleitung
– Pflege der Freiflächen
– Durchführung von Reinigungsarbeiten
Anforderungen:
– Vollendung des 18. Lebensjahres
– mindestens das Rettungsschwimmabzeichen in Silber
– gültiger Erste-Hilfe-Schein
– handwerkliches Geschick
– hohe Flexibilität, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit
– körperliche Fitness und gute Reaktionsfähigkeit
– PKW-Führerschein ist wünschenswert
– Bereitschaft zu Schichtdienst und Wochenendarbeit
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 18.03.2021 an die
Gemeinde Schmölln-Putzkau
Bürgermeister Achim Wünsche
Schulweg 1
01877 Schmölln-Putzkau.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber datenschutzrechtlich vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz in der Gemeinde Schmölln-Putzkau entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www. schmoelln-putzkau.de
Wünsche
Bürgermeister