Bekanntmachung der Gemeinde Schmölln-Putzkau
Einziehung eines Teilabschnitts der öffentlichen Straße „Am Viadukt“ im Ortsteil Putzkau
Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat in der öffentlichen Sitzung am 26.05.2020
mit Beschluss Nr. 53/12/2020 die Teileinziehung einer öffentlichen Straße – Teilabschnitt „Am Viadukt“, Flurstück Nr. 250d der Gemarkung Oberputzkau in einer Gesamtgröße von 150 m² – beschlossen. Gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes wurde am 04.06.2020 die Einziehungsverfügung durch die Gemeindeverwaltung ausgestellt.
Beschreibung des einzuziehenden Teilabschnitts:
Teil der bisherigen Ortsstraße „Am Viadukt“, Flurstück Nr. 250d der Gemarkung Oberputzkau
Beschreibung des Anfangspunktes: östliche Grenze des Flurstücks 23, Gemarkung Oberputzkau
Beschreibung des Endpunktes: südöstliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 25/15 der Gemarkung Oberputzkau
Gemeinde: Schmölln-Putzkau, OT Putzkau, Landkreis Bautzen
Begründung der Einziehung: Der Teil der öffentlichen Straße hat für den öffentlichen Verkehr keine Verkehrsbedeutung mehr. Durch Neubau des Gehweges entlang der B 98 und Umbaumaßnahmen am ehemaligen „Erbgericht“, Zittauer Str.7 ist dieser Straßenabschnitt weggefallen.
Künftige Straßenklasse: keine
Künftiger Baulastträger: entfällt
Eine Ausfertigung der Einziehungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und eines Lageplanes kann innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Bauverwaltung, Schulweg 1 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Einziehungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist nach Veröffentlichung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau zu erheben.
Wünsche
Bürgermeister