Am 13.12.2019 trat die Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019 in Kraft (SächsGVBl. Nr. 19/2019 vom 12.12.2019).
Die Gemeinden haben auf § 54 Abs. 3 Satz 1 und 2 SächsStrG bis zum 30. Juni 2020 öffentlich hinzuweisen. Darin heißt es: Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche Straße. Wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragung als Straße, Weg oder Platz im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 hat, hat dies der Gemeinde schriftlich bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 mitzuteilen.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter: https://schmoelln-putzkau.de/
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