Die Gemeinde Schmölln-Putzkau sucht zum 01.09.2021 einen Kassenverwalter (m/w/d) befristet im Rahmen der Krankheitsvertretung, voraussichtlich bis 31.12.2022.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Finanz- und Geschäftsbuchführung
- Mitwirkung bei der Erstellung des jährlichen Jahresabschlusses
- Durchführung der Anlagenbuchhaltung einschließlich Inventuren
- Erstellung von Finanzstatistiken
- Mitwirkung bei der Einführung des Dokumentenmanagementsystems
Eine Erweiterung beziehungsweise Änderung des Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten.
Anforderungsprofil:
- eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter bzw. ein erfolgreich abgelegter Angestelltenlehrgang I
- Berufserfahrung im Bereich der kommunalen Finanzverwaltung
- Fachkenntnisse im Haushalt- und Kassenrecht (Doppik)
- Sicherer Umgang mit gängigen EDV-Betriebssystemen und Programmen
- Führerschein Klasse B
Sie sind außerdem teamfähig und verantwortungsbewusst, treten gegenüber Kollegen, Bürgern, Behörden freundlich auf und sind selbständiges Arbeiten gewöhnt, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Wir bieten Ihnen:
- eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 25 Stunden
- tarifgerechte Vergütung entsprechend TVöD in Entgeltgruppe 6
- vielseitige Tätigkeit in einem interessanten Aufgabenbereich
- Mitarbeit in einem teamorientierten und leistungsfähigen Team
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 26.04.2021 an die
Gemeinde Schmölln-Putzkau
Bürgermeister Achim Wünsche
Schulweg 1
01877 Schmölln-Putzkau oder per E-Mail (PDF-Format) an: info@schmoelln-putzkau.de
Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Mit der Abgabe der Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Weitere Informationen zum Thema Datenschutz in der Gemeinde Schmölln-Putzkau entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www. schmoelln-putzkau.de
Wünsche / Bürgermeister