Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler der Gemeinde,
die beim Betreten von Wahllokalen zu beachtenden infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln sowie Maskenpflicht) richten sich nach den jeweiligen Regelungen der am Wahltag geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für den Aufenthalt in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Aufgrund der langsam wieder steigenden Zahlen während der Corona-Pandemie möchten wir darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, die Wahlunterlagen für eine Briefwahl bei der Gemeindeverwaltung abzufordern, sodass ein Besuch Ihres Wahllokals am Wahltag nicht notwendig ist.
Beachten Sie bitte das korrekte Ausfüllen der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung!
Die Mitarbeiter der Gemeinde sind bemüht Ihnen die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich zuzusenden.
Wünsche / Bürgermeister