SACHSENFORST informiert, dass im Rahmen planmäßiger Waldpflege- und Forstarbeiten im Staatswald des Forst- bezirkes Neustadt vorübergehend nachfolgend näher bezeichnete Waldbereiche und markierten Wanderwege zum Teil nur eingeschränkt durch Besucher nutzbar sind:
Hinweise für Waldbesucher über aktuelle Waldpflege- und Forstarbeiten
AMTS- & BÜRGERBLATT
Amtsblatt 47. KW
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Bürgerblatt Nr. 2/2024
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Wussten Sie?
Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?
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