Seite wählen
  • 5
  • Bauleitplanung
  • 5
  • Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Schmölln“

Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Schmölln“

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Schmölln“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Schmölln

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau (Beschluss 164/35/2022) hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 BauGB) „Solarpark Schmölln“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Schmölln der Gemeinde Schmölln-Putzkau beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 595/1, 597/2, 599, 600/3, 600/2, 628/2, 604, 605, 606, 389, 403/11, 434/3, 378, 362, 366, 367, 374, 405, 407, 408, 398, 397, 420/1, 417/1, 388, 382, 613/3, 629/2 und 596/1 der Gemarkung Schmölln mit einer Fläche von ca. 33,73 ha.

Der Bebauungsplan soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit der Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden.
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Die Gemeinde Schmölln-Putzkau schließt dazu mit dem Vorhabenträger

Firma Wattner Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Maximinenstraße 6
50668 Köln

einen städtebaulichen Vertrag ab……

>>>>>> Hier die ganze Bekanntmachung als PDF lesen
>>>>>> Veröffentlichung im Mitteilungsblatt lesen

AMTS- & BÜRGERBLATT

Wussten Sie?

Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?

Nächste Veranstaltungen


aktueller Monat

➲ Alle Veranstaltungen anzeigen