Seite wählen

Verfahren Bebauungsplan

Das Aufstellen eines Bebauungsplanes nach Baugesetzbuch ist ein mehrstufiges Verfahren. Die Bauleitplanung beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss. Der Gemeinderat beschließt in diesem, für ein bestimmtes Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss wird entsprechend bekanntgemacht. Ein nächster Planungsschritt ist der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Nachbargemeinden mit der dazugehörigen Bekanntmachung. An diesem Schritt befinden wir uns jetzt im Planungsprozess Solarpark im Ortsteil Schmölln. Der Beschluss soll am 22.11.2022 in der öffentlichen Gemeinderatstagung beraten und beschlossen werden. Auf diese Beteiligung erfolgen entsprechende Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Nachbargemeinden sowie der Bürger. Die Verwaltung wertet mit dem Planungsbüro die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus und es wird eine Vorlage für den Gemeinderat erstellt. Alle eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der Vorlage dargestellt, gewürdigt (abgewogen) und ggf. ins Plankonzept mitaufgenommen. Sobald wir uns an diesem Planungsschritt befinden, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.

Gemeindeverwaltung

B-Planverfahren Schema

AMTS- & BÜRGERBLATT

Wussten Sie?

Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?

Nächste Veranstaltungen


aktueller Monat

➲ Alle Veranstaltungen anzeigen