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3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Putzkau“

Öffentliche Bekanntmachung

zum Satzungsbeschluss 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Putzkau“

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat mit seiner Sitzung am 13.12.2022 nachfolgenden Beschluss Nr. 191/41/2022 gefasst:
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde den Bebauungsplan als Satzung.

Gemäß § 10 Abs 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst folgende Flurstücke:

682/18, 682/21, 682/b, 682/10, 738/5, 738/6, 710/3, 710/4, 709/3, 709/4, 682/22, 682/24, 681/4, 681/5, 681/2, 678/a, 678/4, 677/c, 677/17, 677/16, 644/6, 644/5, 677/10, 677/7 und 644/2 sämtlich Gemarkung Niederputzkau sowie die Flurstücke 1173/8, 475/1 und 494 Gemarkung Oberputzkau.

>>>>> Hier die ganze Bekanntmachung als PDF lesen Teil 1
>>>>> Hier die ganze Bekanntmachung als PDF lesen Teil 2

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