Abwasser – Ortsteil Putzkau
Durch den Freistaat Sachsen erfolgt derzeit die Festsetzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen von häuslichen Schmutzwasser für das Jahr 2017.
Abgabepflicht besteht unter anderen, wenn keine ordnungsgemäße Schlammentsorgung durchgeführt wurde oder die Inbetriebnahme der vollbiologischen Kleinkläranlage nach dem 30.06.2017 stattfand.
Nach Eingang des Festsetzungsbescheides erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau eine Abwälzung der daraus entstandenen Aufwendungen auf die Verursacher.
Mehr Informationen unter: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/6761.htm
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Bürgermeister