Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen in der Regel auf 15 Jahre befristet sind.
Vor Ablauf, ist es für den weiteren Betrieb der Abwasseranlage zwingend notwendig, einen Antrag für die Verlängerung eines gültigen Wasserrechts, unter Angabe der aktuellen Registriernummer (Kopie Seite 1 und 2 des Bescheides), für eine vorhandene Gewässerbenutzung zu stellen.
Hierzu nutzen Sie bitte das Antragsformular unter www.landkreis-bautzen.de.
Das Antragsformular mit den notwendigen Unterlagen ist rechtzeitig vor Ablauf der Befristung der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau zuzusenden.
Veränderungen, z.B. des Eigentümers bzw. Betreibers, der technischen Anlagen oder etwaige neue Abwassereinleitungen sind anzugeben.
Zur Entscheidung über die Erteilung bzw. Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, ist die Kenntnis über die Reinigungsleistung der Anlage im vergangenen Betriebszeitraum unabdingbar. Dazu sind die Wartungsprotokolle und die Ergebnisse der durchgeführten Abwasseranalysen aus dem Ablauf der Anlage der Antragstellung beizufügen (letzten drei Jahre).
Genehmigt werden Einleitungen von gereinigtem Abwasser aus vollbiologischen Kleinkläranlagen in ein Gewässer oder eine flächenhafte Untergrundversickerung, von der zuständigen Wasserbehörde beim Landratsamt Bautzen.