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Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Schmölln“

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Schmölln“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Schmölln

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau (Beschluss 164/35/2022) hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 BauGB) „Solarpark Schmölln“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Schmölln der Gemeinde Schmölln-Putzkau beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 595/1, 597/2, 599, 600/3, 600/2, 628/2, 604, 605, 606, 389, 403/11, 434/3, 378, 362, 366, 367, 374, 405, 407, 408, 398, 397, 420/1, 417/1, 388, 382, 613/3, 629/2 und 596/1 der Gemarkung Schmölln mit einer Fläche von ca. 33,73 ha.

Der Bebauungsplan soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit der Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden.
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Die Gemeinde Schmölln-Putzkau schließt dazu mit dem Vorhabenträger

Firma Wattner Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Maximinenstraße 6
50668 Köln

einen städtebaulichen Vertrag ab……

>>>>>> Hier die ganze Bekanntmachung als PDF lesen
>>>>>> Veröffentlichung im Mitteilungsblatt lesen

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