Gemeinde Schmölln-Putzkau
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss zur Entwicklungssatzung nach § 34 Abs.4 Nr. 2 BauGB für die Hübelschenkhäuser im Ortsteil Putzkau
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2019 mit Beschluss-Nr. 10/01/2019) die Aufstellung zur Entwicklungssatzung nach § 34 Abs.4 Nr. 2 BauGB für die Hübelschenkhäuser im Ortsteil Putzkau beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Entwicklungssatzung umfasst die Flurstücke 574/2, 578a, 579a, 580 a, 585/1 und 598 der Gemarkung Oberputzkau vollständig sowie die Flurstücke 540/1, 542/1, 545/1, 545/2, 546, 549a, 551a, 572/2, 576/2, 574/3, 586/1, 590a, 598a, 631, 1005 und 1006/5 der Gemarkung Oberputzkau teilweise.
Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
Durch die Entwicklungssatzung wird die Splittersiedlung Hübelschenkhäuser (Außenbereich) zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Gemeinde Schmölln-Putzkau erklärt, um Klarheit über die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Bauvorhaben innerhalb der bestehenden bebauten Bereiche zu schaffen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wünsche
Bürgermeister
Gemeinde Schmölln-Putzkau
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau
Öffentliche Bekanntmachung
Entwicklungssatzung nach § 34 Abs.4 Nr. 2 BauGB für die Hübelschenkhäuser im Ortsteil Putzkau
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Entwicklungssatzung
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 25.06.2019 (Beschluss-Nr. 11/01/2019) wurde der Entwurf der Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB für die Hübelschenkhäuser im Ortsteil Putzkau, bestehend aus der Planzeichnung Teil A mit den Festsetzungen sowie die Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich der Entwicklungssatzung umfasst die Flurstücke 574/2, 578a, 579a, 580 a, 585/1 und 598 der Gemarkung Oberputzkau vollständig sowie die Flurstücke 540/1, 542/1, 545/1, 545/2, 546, 549a, 551a, 572/2, 576/2, 574/3, 586/1, 590a, 598a, 631, 1005 und 1006/5 der Gemarkung Oberputzkau teilweise.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Begründung in der Fassung vom 14.06.2019
Auf der Ebene der Entwicklungssatzung erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen in der Begründung zur Satzung.
Diese enthält Angaben über den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand sowie die Ziele von Natur und Landschaft und die sich daraus ergebenden Konflikte bei Realisierung des Vorhabens und Auswirkungen auf die Schutzgüter.
Des Weiteren werden Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege benannt.
Die Aufstellung der Entwicklungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Dabei wird gemäß § 13 Abs.3 Nr.1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB verzichtet.
Der gebilligte Entwurf der Entwicklungssatzung wird für die Dauer eines Monats
vom 15.07.2019 bis einschließlich 14.08.2019
in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Bauverwaltung, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau, zu jedermanns Einsicht öffentlich, während der Dienstzeiten ausgelegt.
Die Unterlagen des Bebauungsplanes können außerdem im Internetportal der Gemeinde Schmölln-Putzkau und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Verfassers vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Abwägung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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