Gefasste Beschlüsse
In der 30. öffentlichen Gemeinderatstagung wurden am Dienstag, dem 28.02.2017 nachfolgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 180/30/2017
Mittelübertragung in das Haushaltsjahr 2017, Produkt 36.52.01.01, Maßnahme SPKI0003 – Außenanlagen Kindertagesstätte
Beschluss Nr. 181/30/2017
Neufassung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Schmölln-Putzkau
Beschluss Nr. 182/30/2017
Vereinsfördersatzung der Gemeinde Schmölln-Putzkau
Beschluss Nr. 183/30/2017
Verkauf des historischen Torhauses, Ottendorfer Str. 5, Teilfläche des Flurstücks Nr. 230/2 der Gemarkung Oberputzkau
Die gefassten Beschlüsse liegen für jedermann zur Einsichtnahme zu den bekannten Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Sekretariat, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau aus.
Wünsche
Bürgermeister
Hinweis für Hundebesitzer
Bei der Gemeinde Schmölln-Putzkau gibt es immer wieder Beschwerden über Hundehalter, die sich nicht um die Entsorgung der Exkremente ihrer Tiere im öffentlichen Verkehrsraum ( Straßen, Gehwege etc.) kümmern und keine dafür geeigneten Materialien mit sich führen.
Dazu ist in unserer geltenden Polizeiverordnung geregelt:
- § 5 Verunreinigung durch Tiere
- Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen i.S. § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.
- Die entgegen § 2 Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten Verunreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen. Tierführer sind verpflichtet, geeignete Materialen mit sich zu führen, um die Pflicht nach Satz 1 nachkommen zu können.
- Die Vorschriften des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt
Die Verunreinigung öffentlicher Flächen durch Hunde stellt gemäß der Polizeiverordnung der Gemeinde Schmölln-Putzkau eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Gemeindeverwaltung
Neuer Projektaufruf der LEADER-Region Bautzener Oberland startet
Die LEADER-Region Bautzener Oberland startet im Februar 2017 einen weiteren Projektaufruf. Es gibt vielfältige Fördermöglichkeiten sowohl für private Antragsteller als auch für Unternehmen, Vereine und Kommunen.
Projektaufruf 2017-4 (Einreichfrist: 12. April 2017)
Maßnahmen A.1 + B.1: Umnutzung für gewerbliche Zwecke bzw. Diversifizierung bestehender Unternehmen
Maßnahmen A.2: Um- und Wiedernutzung für private Wohnnutzung
Maßnahmen A.3 + B.2: Um- und Wiedernutzung öffentlich zugänglicher Einrichtungen bzw. Anpassung
bestehender öffentlicher Einrichtungen
Maßnahme F: Neugestaltung und Aufwertung öffentlicher Freiflächen
Maßnahme I: Projektentwicklung, Umsetzungsbegleitung, Vernetzung, Marketing, Sensibilisierung
Weiterführende Informationen zum Projektaufruf finden sie unter www.bautzeneroberland.de.
Wünsche
Bürgermeister
Antragsformulare für Walpurgisfeuer
Ab sofort sind Anträge auf Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtums- und Traditionsfeuers am 30. April 2017 in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Haupt- und Finanzverwaltung erhältlich. Eine Bearbeitung erfolgt ab dem 10. April 2017 nur über dieses Formular. Außerdem muss der Antrag 14 Tage vor dem beabsichtigten Abbrennen des Feuers vorliegen.
Laut gültiger Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Schmölln-Putzkau wird dafür eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.
Formlose Anträge finden keine Berücksichtigung mehr und werden daher auch nicht genehmigt.
Des Weiteren können Sie unter www.schmoelln-putzkau.de, dem Button „Formulare“ das Antragsformular abrufen.
Wünsche
Bürgermeister