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Ausgabe am 07.01.2017

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 für die im Gebiet der Gemeinde Schmölln-Putzkau liegenden Grundstücke

Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 G vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794, 2844), wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung  treten für alle Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirklungen ein, wie wenn an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Grundsteuerpflichtige die keinen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2017 erhalten, haben die gleiche Grundsteuer zu entrichten wie im Kalenderjahr 2016.

Die Hebesätze der Grundsteuer wurden gegenüber dem Jahr 2016 nicht verändert:

Grundsteuer A          300 v. H.

Grundsteuer B           400 v. H.

Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt, die fristgemäß zugestellt werden.

Fälligkeiten der Grundsteuer ( § 28 Grundsteuergesetz):

Die Grundsteuer 2017 wird mit den zuletzt erteilten Bescheiden über Grundbesitzabgaben in festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2017 in einem Betrag am 01. Juli 2017 fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats, beginnend mit dem Tag der

Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schmölln-Putzkau, Gemeindeverwaltung, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau einzulegen.

Hinweis: Wird ein Rechtsbehelf erhoben, so befreit dies nicht von der fristgemäßen Zahlung der Abgaben (keine aufschiebende Wirkung). Bei verspäteter Zahlung entstehen Säumniszuschläge sowie mögliche Mahn- und Vollstreckungskosten.

Zahlungshinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass für Zahlungspflichtige, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, die Steuern zu den jeweiligen Fälligkeitspunkten mit SEPA-Lastschrift vom Bankkonto abgebucht werden. Alle anderen Steuerzahler, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, spätestens zu den oben angeführten Terminen die fälligen Zahlungen auf das unten angegebene Konto zu entrichten. Formulare zur Teilnahme am Lastschriftverfahren erhalten Sie auf unserer Homepage oder im Amt für Finanzen bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau.

 Unsere Bankverbindung lautet:

IBAN: DE64 8555 0000 4000 5133 31

BIC:     SOLADES1BAT

(Kreissparkasse Bautzen.)

 

Wünsche

Bürgermeister

 

 

Mitteilung der Gemeindeverwaltung

 Am Dienstag, den 10.01.2017 bleibt die Gemeindeverwaltung wegen einer Veranstaltung bereits ab 17.00 Uhr geschlossen.

Wir bitten um Beachtung.

Wünsche

Bürgermeister

 

 An alle Hundehalter

 Gemäß § 13 Abs. 2 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schmölln-Putzkau muss der Hundehalter die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses und des umfriedeten Grundbesitzes, laufenden Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen.

Für die Jahre 2017/2018 werden neue Hundesteuermarken vergeben. Damit verlieren die alten ihre Gültigkeit.

Gemäß § 13 Abs. 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schmölln-Putzkau ist jeder Hundehalter verpflichtet, die Hundesteuermarke umzutauschen.

Wir bitten Sie, die Hundesteuermarken in der Zeit vom 14.02.2017 bis 03.03.2017 zu den Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung, Haupt- und Finanzverwaltung, zu tauschen.

 

Sprechzeiten:

Dienstag          9.00-12.00 Uhr u. 14.00-18.00 Uhr

Donnerstag      9.00-12.00 Uhr u. 14.00-16.00 Uhr

Freitag             9.00-12.00 Uhr

 

Die Gemeindeverwaltung

 

Übernachtungsmöglichkeiten in der Gemeinde Schmölln-Putzkau

 Die Gemeinde Schmölln-Putzkau ist per Gemeinderatsbeschluss der Touristischen Gebietsgemeinschaft „Oberlausitzer Bergland“ beigetreten.

Dieser Beitritt soll zu einer besseren Vermarktung unserer Gemeinde in der Ferien-Region “Oberlausitz“ verhelfen.

Um sich als Gastgeber/in eines behaglichen Feriendomizils in der Gemeinde noch besser vermarkten zu können, besteht die Möglichkeit sich bis zum 23.01.2017 in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau (Sekretariat), per E-Mail unter info@schmoelln-putzkau.de oder per Fax unter (03594) 77 11 11 zu melden. Gern nehmen wir Angebote (mit Fotos, wenn vorhanden) über Ihre Unterkunftsvermietung entgegen, um diese im Gastgeberverzeichnis der Gemeinde Schmölln-Putzkau mit aufführen und veröffentlichen zu können. Ebenso besteht die Möglichkeit sich im Internet unter www.oberlausitzer-bergland.de zu informieren.

Wünsche

Bürgermeister

 

Fördermittel für die Kultur im Bautzener Oberland

Die LEADER-Region Bautzener Oberland startet zum Jahresende 2016 einen weiteren Projektaufruf über folgende Fördermaßnahmen und stellt dafür 400.000 Euro zur Verfügung

Weitere Informationen zu den Fördermaßnahmen, den Projektaufrufen und den Antragsunterlagen sind unter www.bautzeneroberland.de abrufbar.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Die Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements, Marlen Martin und Susanne Schwarzbach,  prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist. Termine können telefonisch unter 03592 – 54 26 910 oder per Email unter m.martin@bautzeneroberland.de bzw. s.schwarzbach@bautzeneroberland.de vereinbart werden.

 

Wünsche

Bürgermeister

 

 

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Wussten Sie?

Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?

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