Öffentliche Gemeinderatssitzung
Die 53. öffentliche Tagung des Gemeinderates Schmölln-Putzkau findet am
Dienstag, den 16.04.2019, 19.00 Uhr
im Schulungsraum der FFw Putzkau, Brauereistraße 4
statt. Hierzu lade ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bürgeranfragen
- Beratung und Beschlussfassung zu Bauangelegenheiten/Stellungnahme der Gemeinde – Planungsrechtliche Stellungnahme nach § 36 BauGB
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- Errichtung eines technischen Bauwerkes für naturschutzfachliche Zwecke auf der Fläche der Kiessandgrube Putzkau (Dresdener Straße) der Fa. Steglich GmbH Sandvertrieb, Flurstücke 477/4 und 475/1 Gemarkung Niederputzkau
- Antrag nach § 4 BImSchG für Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen sowie für eine Anlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen (nur Altholz) am Standort Hüttenhäuser 1a, Flurstücke 178/2, 188/5 und 188/8 Gemarkung Niederputzkau
- Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf eines kommunalen Grundstücks in Neuschmölln, Flurstück 1064 der Gemarkung Schmölln
- Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Beratung und Beschlussfassung zu den Öffnungszeiten im Freibad Schmölln (BgA) während der Badsaison 2018
- Informationen des Bürgermeisters
Wünsche
Bürgermeister
Autoschlüssel gefunden
In der Gemeindeverwaltung wurde ein Autoschlüssel vom Typ Mitsubishi abgegeben,
welcher am 03.04.2019 am Schwarzwasser in Schmölln gefunden worden ist.
Anfragen sind zu richten an: (03594) 7711-12
Die Gemeindeverwaltung
Hexenbrennen in Putzkau
Der Jugendclub Putzkau lädt wieder zum alljährlichen Hexenbrennen am 30. April 2019 ab 18.00 Uhr auf den Festplatz am ehemaligen Erbgericht ein. Gegen 19.30 Uhr findet die Hexenprämierung statt. Für das leibliche Wohl und eine Kinderbelustigung in Form einer Hüpfburg ist gesorgt.
Achtung! Anlieferung von Baumverschnitt ist ab Montag, dem 15.4.2019 möglich. Kein Grüngut, keine Baumwurzeln oder behandeltes Holz abladen.