Bekanntmachung der Gemeinde Schmölln-Putzkau
Einziehung eines Teilabschnitts der öffentlichen Straße „Am Viadukt“ im Ortsteil Putzkau
Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat in der öffentlichen Sitzung am 26.05.2020
mit Beschluss Nr. 53/12/2020 die Teileinziehung einer öffentlichen Straße – Teilabschnitt „Am Viadukt“, Flurstück Nr. 250d der Gemarkung Oberputzkau in einer Gesamtgröße von 150 m² – beschlossen.
Gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes wurde am 04.06.2020 die Einziehungsverfügung durch die Gemeindeverwaltung ausgestellt.
Beschreibung des einzuziehenden Teilabschnitts:
Teil der bisherigen Ortsstraße „Am Viadukt“, Flurstück Nr. 250 d der Gemarkung Oberputzkau
Beschreibung des Anfangspunktes: östliche Grenze des Flurstücks 23, Gemarkung Oberputzkau
Beschreibung des Endpunktes: südöstliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 25/15 der Gemarkung Oberputzkau
Gemeinde: Schmölln-Putzkau, OT Putzkau, Landkreis Bautzen
Begründung der Einziehung: Der Teil der öffentlichen Straße hat für den öffentlichen Verkehr keine Verkehrsbedeutung mehr. Durch Neubau des Gehweges entlang der B 98 und Umbaumaßnahmen am ehemaligen „Erbgericht“, Zittauer Str.7 ist dieser Straßenabschnitt weggefallen.
Künftige Straßenklasse: keine
Künftiger Baulastträger: entfällt
Eine Ausfertigung der Einziehungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und eines Lageplanes kann innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Bauverwaltung, Schulweg 1 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Einziehungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist nach Veröffentlichung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau zu erheben.
Wünsche / Bürgermeister
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2021/22
Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2021/2022
(Geburtsdatum: 01.07.2014 – 31.06.2015) findet am
Mittwoch, dem 26. August 2020 von 8.00 – 12.00 Uhr und 16.00 – 17.30
im Sekretariat der Dr.-Alwin-Schade-Schule statt.
Sollten Sie zu diesem Termin verhindert sein, bitten wir um telefonische Rücksprache unter (03594) 703630.
Bringen Sie zur Einsichtnahme die Geburtsurkunde des Kindes mit.
Des Weiteren benötigen wir bei unverheirateten oder getrennt lebenden Eltern die Sorgerechtserklärung Ihres gemeinsamen Kindes. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen.
Die Anwesenheit des Kindes ist nicht erforderlich.
Für Eltern, die für ihr Kind den Besuch einer Grundschule außerhalb des Schulbezirkes wünschen, bleibt die Verpflichtung, das Kind zuerst an der Grundschule im zuständigen Schulbezirk anzumelden. Bei der Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft ist nur die schriftliche Information an die zuständige Grundschule erforderlich.
Gründer / Schulleiterin