Öffentliche Gemeinderatstagung
Die 25. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Schmölln-Putzkau findet am
Dienstag, dem 22.06.2021, 19.00 Uhr
im Schulungsraum der FFw Putzkau, Brauereistr. 4
statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bestätigung der Niederschrift der 24. Gemeinderatstagung
- Bürgeranfragen
- Beratung und Beschlussfassung zum Austritt aus dem Gemeinderat gemäß § 18 SächsGemO
- Beratung und Beschlussfassung zum Nachrücken in den Gemeinderat gemäß § 34 Abs.2 SächsGemO
- Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung der Jahresrechnung 2019
- Beratung und Beschlussfassung zu den Öffnungszeiten im Freibad Schmölln (BgA) in der Badsaison 2021 und den Folgejahren
- Informationen des Bürgermeisters
H i n w e i s:
Im Interesse des Gesundheitsschutzes in Zeiten der Corona-Pandemie steht nur eine
geringe Anzahl an Plätzen für die Öffentlichkeit zur Verfügung, da ein Mindestabstand
von 1,50 m gewahrt werden muss. Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes für eine
Teilnahme an der Sitzung ist Pflicht! Wir bitten um Beachtung!
Wünsche
Bürgermeister
Verkehrssicherungspflicht privater Grundstückseigentümer
Aus gegebenem Anlass bitten wir alle Grundstückseigentümer, deren Bäume, Hecken und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum hineingewachsen sind, diese umgehend zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenleuchten, Verkehrszeichen, sowie Straßennamensschilder an der Grundstücksgrenze durch Anpflanzungen verdeckt werden. Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können.
Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer schneiden Sie den Bewuchs bitte rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.
Die Gemeindeverwaltung
Ordnungsamt
Appell an alle Hundehalter
Bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau gibt es immer wieder Beschwerden über Hundehalter, die sich nicht um die Entsorgung der Exkremente ihrer Tiere auf öffentlichen Flächen (§ 2 Polizeiverordnung der Gemeinde Schmölln-Putzkau) kümmern, sowie dafür keine geeigneten Materialen mit sich führen.
In unserer geltenden Polizeiverordnung ist zur Verunreinigung durch Tiere in § 5 geregelt, dass es den Haltern und Führern von Tieren untersagt ist, öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie Grün- und Erholungsanlagen, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen. Wenn dennoch durch Tiere Verunreinigungen verursacht werden, sind diese vom jeweiligen Tierführer unverzüglich zu beseitigen. Tierführer sind verpflichtet, geeignete Materialen mit sich zu führen, um dieser Pflicht nachkommen zu können.
Alle Hundehalter werden hiermit nochmals auf die Verpflichtung hingewiesen, die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners ordnungsgemäß zu entsorgen.
Helfen auch Sie mit und tragen Sie so zu einer sauberen Gemeinde bei. Vielen Dank.
Die Gemeindeverwaltung
Ordnungsamt