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Ausgabe am 23.04.2016

 

 Öffentliche Gemeinderatssitzung

Die 21. öffentliche Tagung des Gemeinderates Schmölln-Putzkau findet am

Dienstag, dem 26.04.2016, 19.00 Uhr

im Vereinsraum des DGZ Schmölln, Schulweg 1

statt.

Hierzu lade ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Protokollfeststellung zur 19. Gemeinderatssitzung
  3. Bürgeranfragen
  4. Beratung und Beschlussfassung zur Verwendung der Mittel aus dem Investitionskraftstärkungsgesetz
  5. Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Schmölln-Putzkau
  6. Beratung und Beschlussfassung zum Erlass einer Vereinsfördersatzung für die Gemeinde Schmölln-Putzkau
  7. Förderung der Vereine im Haushaltsjahr 2016 – Gewährung von Zuschüssen zur Projektförderung – Beratung und Beschlussfassung
  8. Beratung und Beschlussfassung zur außerplanmäßigen Auszahlung für die Planung des Bauvorhabens Erweiterung Kindertagesstätte „Zwergenland“, Brauereistraße 2 durch Anbau und Aufnahme des Bauvorhabens in den Haushaltsplan 2017
  9. Beratung und Beschlussfassung zur Einführung einer Tempo 30-Zone im Wohngebiet Ringstraße/Neubaustraße im Ortsteil Putzkau
  10. Grundstücksangelegenheiten – Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf des Flurstücks Nr. 1021 der Gemarkung Oberputzkau
  11. Grundstücksangelegenheiten – Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf des Flurstücks Nr. 25/13 der Gemarkung Oberputzkau
  12. Sonstiges

Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil zu Personalfragen an.

 

Wünsche / Bürgermeister

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Schmölln-Putzkau für das Haushaltsjahr 2016

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweiligen Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 01.03.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden

Voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen

und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

 

im Ergebnishaushalt mit dem

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge festgesetzt auf                                                                           3.094.133,00 EUR

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen festgesetzt auf                                                             3.585.499,00 EUR

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis)

festgesetzt auf                                                                                                                                                       -491.366,00 EUR

 

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Ordentlichen Ergebnisses

aus Vorjahren festgesetzt auf                                                                                                                                          0,00 EUR

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung

Von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren

(veranschlagte ordentliches Ergebnis) festgesetzt auf                                                                                  -491.366,00 EUR

 

Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses festgesetzt auf                                                         0,00 EUR

Gesamtbetrag des veranschlagten außerordentlichen Ergebnisses festgesetzt auf                                               0,00 EUR

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) festgesetzt auf                    0,00 EUR

 

Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses festgesetzt auf                                              -491.366,00 EUR

Gesamtbetrag des Sonderergebnisses festgesetzt auf                                                                                                    0,00 EUR

Gesamtergebnis festgesetzt auf                                                                                                                               -491.366,00EUR

 

im Finanzhaushalt mit dem

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                                         2.935.308,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                                        3.009.000,00 EUR

Zahlungsüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der

Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          -73.692,00 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                                                                  885.957,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                                               1.457.729,00 EUR

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                               -571.772,00 EUR

 

Finanzierungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss

oder -fehlbetrag und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit festgesetzt auf                                                                                                                         -645.464,00 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt auf                                                               0,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt auf                                                     66.910,00 EUR

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt auf                                 -66.910,00 EUR

 

Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen

und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes

festgesetzt auf                                                                                                                                                                -712.374,00 EUR

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf                                                                                                         0,00 EUR

 

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investition und

Investitionsfördermaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird festgesetzt auf                               0,00 EUR

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur Leistung und Auszahlung in Anspruch

genommen werden darf, wird festgesetzt auf                                                                                                        400.000,00 EUR

Hebesätze werden wie folgt festgesetzt

-für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                            300 v.H.

-für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                              400 v.H.

-Gewerbesteuer                                                                                                                                                                      400 v.H.

  1. Die Aufwendungen im Ergebnisplan dürfen nur in dem Maße erfolgen, wie sie durch die tatsächliche

Ertragsentwicklung abgesichert werden können.

 

  1. Ein tatsächlicher überplanmäßiger Ertrag bei den Verkäufen von Grundstücken Kann für den Erwerb neuer

Grundstücke verwendet werden.

 

  1. Erhaltene Fördermittel sind sofort nach Feststellung der nicht benötigten Höhe unter Berücksichtigung ggf.

anfallender Zinsen zurückzuzahlen.

 

Schmölln-Putzkau, 18.04.2016

Wünsche, Bürgermeister

 

Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2016

 

Entsprechend § 76 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2016 im Zeitraum vom 25.04. – 03.05.2016 in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau (Haupt- und Finanzverwaltung) Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau während der Dienstzeiten, öffentlich zur Einsichtnahme für jedermann ausgelegt.

Wünsche / Bürgermeister

 

Frühjahrsputz im Freibad Schmölln      

Am Sonnabend, dem 16.04.2016 wurde durch den Badförderverein und fleißigen Helfern das Freibad in Schmölln auf „Vordermann“ gebracht. Das Kassenhäuschen erhielt einen neuen Anstrich, Fundamentarbeiten für die Sonnensegel sowie Reinigungsarbeiten wurden durchgeführt.

An dieser Stelle möchten wir allen fleißigen Helfern recht herzlich „Dankeschön“ sagen.In der diesjährigen Badesaison erwartet die Badegäste noch eine Überraschung, auf die alle schon gespannt sein dürfen.

Wünsche / Bürgermeister

 

„Tag der offenen Tür“ in der Grundschule Dr.-Alwin-Schade

Liebe Eltern, zukünftige Schüler und Eltern, Großeltern und Interessierte,

wir, die Schüler und Lehrer der Dr.-Alwin-Schade-Schule Putzkau, laden Sie recht herzlich zu unserem „Tag der offenen Tür“, am Freitag, den 29.04.2016, in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr ein.

Sie haben an diesem Tag die Möglichkeit, die Arbeitsergebnisse unserer Schüler aus der fächerverbindenden Unterrichtswoche unter dem Motto Dr. Schades „Im Kleinsten ist die Natur am größten“ zu begutachten, einige unserer Ganztagesangebote in Aktion zu erleben und einen Einblick in unseren aktuellen Schulalltag zu gewinnen. Unser Schulverein veranstaltet an diesem Tag eine Bücherbörse.

Gegen 16.30 Uhr werden sich einige unserer Freizeitangebote bei einem kleinen Programm präsentieren.

Für das leibliche Wohl ist natürlich auch gesorgt!

Wir freuen uns auf Sie!

Das Lehrerteam der Dr.-A.-Schade-Schule

 

Information der FFW Putzkau

 

Der nächste Dienst findet am Freitag, dem 29.04.2016, 19.30 Uhr im Gerätehaus der FFW statt.

Thema:            Technische Hilfe

Käppler / Ortswehrleiter

 

 

 

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