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Ausgabe am 26.03.2016

Hinweis zur Frühjahrsreinigung

Einige Grundstückseigentümer sind bereits ihrer Reinigungspflicht von Gehwegen, Straßenrändern und Schnittgerinnen entsprechend § 5 der Satzung der Straßenreinigung und zum Winterdienst in der Gemeinde Schmölln-Putzkau nachgekommen.
Der Straßenkehricht wird am Montag, dem 04.04.2016 und 05.04. 2016 durch den Bauhof vor den Grundstücken abgeholt.
Durch die Mitarbeiter des Bauhofes wird nur Kehrsand, welcher in Eimern oder ähnlichen Gefäßen abgefüllt ist, am Grundstück abgeholt.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass diese Unterstützung durch die Gemeinde nur einmal im Jahr erfolgt. Die 14-tägige Reinigungspflicht bleibt davon unberührt.

Wünsche
Bürgermeister

Information der FFW Putzkau

Der nächste Dienst findet am Freitag, dem 01.04.2016, 19.30 Uhr im Gerätehaus der FFW statt.

Thema: Technische Hilfe

Käppler
Ortswehrleiter

SV Schmölln OL e.V informiert

Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung an alle Mitglieder für Freitag, den 8. April 2016 um 20.00 Uhr in das Sportlerheim Schmölln.
Bitte vormerken. Tagesordnung befindet sich im Schaukasten.
Am Samstag, dem 16.4.2016, findet ab 10.00 Uhr der Frühjahrputz rund um das Sportlerheim statt.

Der Vorstand

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Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?

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