Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfes zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebiets „Oberlausitzer Bergland / Hohwald“:
Die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde beabsichtigt, eine Verordnung gemäß § 76 Absatz 1 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist, zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Oberlausitzer Bergland / Hohwald“ zu erlassen.
Die vollständige unterschrieben Fassung finden Sie an unseren Aushangtafeln sowie in der untenstehenden Datei
Festsetzung Hochwasserentstehungsgebiet „Oberlausitzer Bergland / Hohwald“