Seite wählen

Bekanntmachung zur Schöffenwahl 2023

Schöffinnen und Schöffen erfüllen in der Rechtspflege eine wichtige öffentliche Aufgabe. Ihre Mitwirkung an der Rechtsprechung ist Ausdruck des Demokratieprinzips und eine wesentliche Säule des deutschen Rechtsstaats. Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter aus und entscheiden somit über das Strafmaß mit. Schöffinnen und Schöffen bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein und tragen damit wesentlich dazu bei, dass die Rechtsprechung lebensnah bleibt und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Strafjustiz gestärkt wird.

Noch in diesem Jahr sind in Sachsen die Haupt- und Ersatzschöffen für die Schöffengerichte und die Strafkammern für die Amtszeit 2024 – 2028 zu wählen. Die Gemeinde Schmölln-Putzkau stellt für diese Amtsperiode wieder Vorschlagslisten auf.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das nur von Deutschen versehen werden kann. Interessierte Personen, die

  • in der Gemeinde Schmölln-Putzkau wohnen
  • zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre alt sind
  • das 70. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben
  • die deutsche Sprache beherrschen
  • nicht in Vermögensverfall geraten sind und
  • gesundheitlich zur Ausübung dieses Amtes geeignet sind,

sind aufgefordert, sich bis zum 28. April 2023 zu bewerben.

Unfähig für das Schöffenamt sind:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind und
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Die Möglichkeit, sich in die Vorschlagsliste eintragen zu lassen, besteht während der Dienstzeit in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Haupt- u. Finanzverwaltung, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau. Eine Bewerbung ist aber auch schriftlich oder als Mail an info@schmoelln-putzkau.de sowie telefonisch unter (03594) 77 11-0 möglich.

Auch kann das unter www.schoeffenwahl.de bereitgestellte Aufnahmeformular verwendet werden.

Wünsche

Bürgermeister

 

AMTS- & BÜRGERBLATT

Wussten Sie?

Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?

Nächste Veranstaltungen


aktueller Monat

➲ Alle Veranstaltungen anzeigen