Öffentliche Bekanntmachung
Billigung und frühzeitige Beteiligung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Schmölln“ der Gemeinde Schmölln-Putzkau, Gemarkung Schmölln, nach §§ 2 (2), 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat in der Sitzung am 26.04.2022 beschlossen, für das Gebiet „Solarpark Schmölln“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufzustellen (Beschluss 164/35/2022). Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 595/1, 597/2, 599, 600/3, 600/2, 604, 605, 606, 389, 403/11, 434/3, 378, 362, 366, 367, 374, 405, 407, 408, 398, 397, 420/1, 417/1, 388, 382, 596/1, 628/2.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf den Flächen beidseitig der DB-Trasse Bischofswerda-Zittau zwischen den Ortslagen Bischofswerda und Schmölln, direkt im Westen von Schmölln (siehe Geltungsbereich), die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Umwandlung von Solarenergie in elektrischen Strom und Einspeisung in das öffentliche Netz zu schaffen.
Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau (Beschluss 183/40/2022) hat am 22.11.2022 die Billigung des Vorentwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Schmölln“ der Gemeinde Schmölln-Putzkau und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
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