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Breitbandprojekt – Start des Ausschreibungsverfahrens für Cluster 10

 

Die vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes zur Durchführung des Breitbandausbaus für das Cluster 10 sind im März dieses Jahres im Landratsamt Bautzen eingetroffen. Nachdem am 15.04.2020 auch die vorläufigen Zuwendungsbescheide des Freistaates Sachsen zur Ko-Finanzierung dieser Maßnahme eingingen, konnte das Ausschreibungsverfahren am 17.04.2020 gestartet werden. Bei der Umsetzung dieser Fördermaßnahme geht es um die umfassende und flächendeckende Versorgung von Haushalten und öffentlichen Einrichtungen (Schulen und Krankenhäusern) mit schneller und zukunftsfähiger Breitbandinfrastruktur. Der Landkreis hat im Rahmen der Ausschreibung hierfür 5 selbständige Gebietslose geschaffen.

Im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wird das Telekommunikationsunternehmen ausgewählt, welches den weiteren Ausbau von Breitbandinfrastrukturen im Cluster 10  gemäß der Leistungsbeschreibung und der Verfahrensbedingungen umsetzt.

Für den Sonderaufruf der Gewerbegebiete ist die Antragstellung beim Fördermittelgeber noch in der Bearbeitungsphase. Die zu fördernden Gewerbestandorte werden in einem gesonderten Verfahren ausgeschrieben.

Das neue Cluster 10 wurde vom Landkreis Bautzen auf den Weg gebracht, da während der Umsetzungsphase des laufenden Breitbandprojektes einzelne Bereiche ermittelt wurden, die nicht in die Ausbaugebiete aufgenommen wurden, obwohl sie unterversorgt sind. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Unschärfen in den Randbereichen, nicht realisierte Eigenausbaumeldungen sowie fehlerhafte Meldungen der Telekommunikationsunternehmen bei der im Jahr 2016 durchgeführten Markterkundung.

Bei dem nunmehr zur Ausschreibung kommenden Cluster 10 handelt es sich um Fördergebiete, die sich auf das gesamte Kreisgebiet verteilen, wobei alle aktuellen Erschließungsgebiete (Cluster 1 – 9) ausgeblendet und somit nicht in Betracht gezogen werden. Die verbleibenden Bereiche wurden in einem neuen Markterkundungsverfahren im September 2019 im Hinblick auf die aktuelle Versorgungssituation der Telekommunikationsunternehmen neu überprüft. Nur die unterversorgten und damit förderfähigen Anschlüsse (unter 30 Mbit/s) durften in den Fördermittelantrag für Cluster 10 aufgenommen werden.

Die Umsetzung des Projektes muss gemäß dem Zuwendungsbescheid des Bundes bis zum 31.12.2024 erfolgt sein.

Sollte es bei der Umsetzung des Breitbandprojektes in den Städten und Gemeinden  zu Problemen oder Verzögerungen kommen, bittet die Stabsstelle Breitband um Rückmeldung. Auch Hinweise und Vorschläge nimmt das Breitbandteam gern entgegen. Weitere Informationen zum Breitbandausbau werden auf der Webseite www.breitband-bautzen.de zur Verfügung gestellt.

 

 

 

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