Bauleitplan von Schmölln-Putzkau
Bebauungspläne Und EntwürfeBekanntmachungen der Gemeinde Schmölln-Putzkau
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“
im Ortsteil Putzkau, Gemarkung Niederputzkau
in der Fassung vom 20. Juli 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.08.2026 (Beschluss-Nr. 073/2026) den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“ im Ortsteil Putzkau, Gemarkung Niederputzkau, in der Fassung vom 20. Juli 2026 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 450/2 sowie Teilflächen der Flurstücke 423/6 und 423/7 der Gemeinde Schmölln-Putzkau, Gemarkung Niederputzkau.
Der Entwurf einschließlich Begründung (Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
Planzeichnung M 1:1.000 – Teil A, Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan – Teil B, Begründung zum Bebauungsplan – Teil C, Umweltbericht – Teil D, Textteil zur Grünordnung – Teil E und Artenschutzfachliche Betrachtung – Teil F) sowie die umweltbezogenen Informationen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 02.September 2026 bis einschließlich 02.Oktober 2026
in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau (Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau)
während der Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.
Dienstzeiten sind: Di: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr, Do: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr, Fr: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Einsicht-nahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung. Parallel dazu ist eine Einsicht-nahme über das Beteiligungsportal Bauleitplanung des Landes Sachsen möglich: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/startseite sowie auf der Homepage der Gemein-de Schmölln-Putzkau: https://schmoelln-putzkau.de/gemeinde/bauleitplanung/
Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Be-bauungsplanes gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Grünordnungsplan in der Fassung vom 20.07.2026:
Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.
Dieser enthält Angaben über:
- den vorhandenen und den zu erwartenden Zielstand von Natur und Landschaft,
- die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
- die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,
- die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 20.07.2026:
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisung.
Artenschutzfachliche Betrachtung in der Fassung vom 20.07.2026:
Die Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages ist auf der Grundlage des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich, um potenzielle Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten und europäische Vogelarten festzustellen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen zu definieren.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans:
LRA Bautzen Stellungnahmen vom 04.06.2026:
- Sachgebiet Naturschutz (Bewertung Bestand, Artenschutzmaßnahmen)
- Sachgebiet Wasser (Beseitigung Abwasser)
- Immissionsschutzbehörde (Hinweise zu Lärmschutz)
LfULG Stellungnahme vom 08.06.2026:
– Ergänzung von Hinweisen zu Geologie
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.
Schmölln-Putzkau, 31.August 2026
Wünsche
Bürgermeister

Anlagen PDF Dateien:
- Übersicht
- Erschließungsplan
- Teil A
- Teil B Festsetzung
- Teil C Begründung
- Teil D Umweltbericht
- Teil E GOP
- Teil F Artenschutz
Beschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans und zur frühzeitigen Beteiligung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schmölln-Putzkau
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schmölln-Putzkau im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Batteriespeicher Putzkau“ beschlossen (Beschluss-Nr. 074/2026).
Der Bereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Batteriespeicher Putzkau“ auf Teilen des Flurstücks 181 in der Gemarkung Niederputzkau der Gemeinde Schmölln-Putzkau. Der Änderungsbereich ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.
Ziel der 2. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Batteriespeichers zu schaffen. Hierzu werden die bislang als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Flächen im nördlichen Abschnitt des Plangebiets künftig als „Sonderbaufläche – Batteriespeicher (S „BESS“) dargestellt.
Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.08.2026 den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 074/2026).
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit der Begründung und Umweltbericht, wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
02.09.2026 bis einschließlich 02.10.2026
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://schmoelln-putzkau.de/gemeinde/bauleitplanung/ und https://bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen/
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/schmoelln-putzkau/startseite
Zusätzlich werden die o. g. Unterlagen für die Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau öffentlich ausgelegt und können während der nachfolgenden Dienstzeiten eingesehen werden.
Dienstag: 09.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 09.00-12.00 Uhr
Außerhalb der o. g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 03594 7711-0 oder per E-Mail an info@schmoelln-putzkau.de möglich.
Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an
info@schmoelln-putzkau.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeinde Schmölln-Putzkau auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur ulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23)7 58 60 0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
gez. Wünsche
Bürgermeister

Anlagen PDF Dateien:
Beschluss zur Aufstellung und zur frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans „Batteriespeicher Putzkau“ der Gemeinde Schmölln-Putzkau
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Batteriespeicher Putzkau“ beschlossen (Beschluss-Nr. 075/2026).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teile des Flurstücks 181 in der Gemarkung Niederputzkau der Gemeinde Schmölln-Putzkau. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt rund 5,2 ha, sie ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um derzeit intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen. Ca. 380 Meter westlich des Plangebiets grenzt die Straße „Alte Belmsdorfer Straße“ an, über die die verkehrliche Erreichbarkeit des Standortes gewährleistet werden kann. Nördlich des Plangebiets befindet sich in unmittelbarer Nähe eine Hochspannungsfreileitung sowie ein bestehendes Umspannwerk (50Hertz-Umspannwerk Schmölln), das die energiewirtschaftliche Prägung des Standortumfeldes unterstreicht. Die weitere Umgebung ist überwiegend durch ackerbaulich genutzte Flächen gekennzeichnet. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in einer Entfernung von etwa 300 m südlich des Sondergebiets. In nordöstlicher Richtung liegt in einer Entfernung von rund 130 m das größere zusammenhängende Waldgebiet „Stiebitzberg“.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt, für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und deren Ergebnisse in einem Umweltbericht nach Anlage 1 BauGB beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schmölln-Putzkau erfolgt im Parallelverfahren.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
- Nutzung einer intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Fläche als Fläche für eine Batterieenergiespeicheranlage
- Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Gemeinde Schmölln-Putzkau
- Errichtung und Betrieb eines Batterieenergiespeichersystems (BESS) zur Speicherung und zur flexiblen und bedarfsgerechten Abgabe von Strom
- Naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen durch die Anlage von Grünflächen
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.08.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Batteriespeicher Putzkau“ gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss 075/2026).
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Batteriespeicher Putzkau“, bestehend aus der Planzeichnung mit der Begründung und Umweltbericht, wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
02.09.2026 bis einschließlich 02.10.2026
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht: https://schmoelln-putzkau.de/gemeinde/bauleitplanung/ und https://bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen/
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/schmoelln-putzkau/startseite
Zusätzlich werden die o. g. Unterlagen für die Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau öffentlich ausgelegt und können während der nachfolgenden Dienstzeiten eingesehen werden.
Dienstag: 09.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 09.00-12.00 Uhr
Außerhalb der o. g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 03594 7711-0 oder per E-Mail an info@schmoelln-putzkau.de möglich.
Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an
info@schmoelln-putzkau.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeinde Schmölln-Putzkau auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23)7 58 60 0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
gez. Wünsche
Bürgermeister

Anlagen PDF Deteien:
Bebauungsplan „An der Wesenitz“ Entwurf
Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2018 mit Beschluss Nr. 160/46/2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „An der Wesenitz“, Flurstücke 34/4 und 34/7, vormals 34/1, Gemarkung Niederputzkau, Stand 14.08.2018, bestehend aus Rechtsplan mit integrierter Grünordnung Teil A 1:500, Textliche Festsetzungen zum B-Plan Teil B, Begründung Teil C, Umweltbericht Teil D, Textteil zur Grünordnung Teil E, Artenschutzfachbeitrag Teil F gebilligt und die öffentliche Auslegung und die Beteiligung nach den Bestimmungen von §§ 3 und 4 BauGB bestimmt.
Ziel und Zweck der Planung:
Die Art der baulichen Nutzung MU begründet sich in der Nachfrage nach Wohnbauflächen sowie Erweiterungsflächen für Gewerbe in der Gemeinde.
Um keine weiteren Flächen im Außenbereich als potentielle Bauflächen ausweisen zu müssen, soll der Innenbereich stärker nachverdichtet werden.
Dies verhindert einen zusätzlichen Eingriff in die Schutzgüter (Boden, Wasser, Arten/ Biotope, Lokalklima/Luft, Landschaftsbild, Mensch) sowie ein ausweiten der Ortschaft in die freie Landschaft ohne Nutzung des innerörtlichen Potentials.
Das Nebeneinander von Gewerbe, Freizeit und Wohnen soll auf der Fläche erleichtert
werden und Konflikte, welche durch unterschiedliche Arten der baulichen Nutzung hervorgerufen werden, sollen vermieden werden.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 08.10.2018 bis einschließlich 12.11.2018 in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Bauverwaltung, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau, zu jedermanns Einsicht öffentlich, während der Dienstzeiten ausgelegt.
Die Unterlagen des Bebauungsplanes können außerdem im Internetportal der Gemeinde Schmölln-Putzkau und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Verfassers vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Abwägung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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Wussten Sie?
Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?
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