Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen, die von der Energiepreiskrise besonders betroffen sind, erhalten eine Förderung. Die Antragstellung für das Härtefallprogramm soll bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) voraussichtlich ab Mitte April 2023 möglich sein.
Im Rahmen der Förderrichtlinie ,Härtefallhilfen Energie KMU Sachsen‘ wurden zwei Module konzipiert: Kleine und mittlere Unternehmen, die zwischen Juli und Dezember 2022 von besonders hohen Preissteigerungen betroffen waren, sollen pauschale Unterstützungszahlungen von einem Zwölftel der Energiekosten 2022 erhalten. Ergänzend können KMU, die durch die Kostensteigerungen in ihrer Existenz gefährdet sind, 80 Prozent der Energiekosten im Leistungszeitraum als Förderung beziehen.
Die Sächsische Aufbaubank stellt eine Online-Berechnungshilfe zur Verfügung, mit deren Hilfe Unternehmen ihre Antragsberechtigung sowie die Höhe der Unterstützungsleistung ermitteln können. Ausführliche Informationen dazu enthält der Link: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-h%C3%A4rtefallhilfen-energie-f%C3%BCr-unternehmen
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