Einige Grundstückseigentümer sind bereits ihrer Reinigungspflicht von Gehwegen, Straßenrändern und Schnittgerinnen entsprechend § 5 der Satzung der Straßenreinigung und zum Winterdienst in der Gemeinde Schmölln-Putzkau nachgekommen.
Der Straßenkehricht wird von den Mitarbeitern des Bauhofes nur am Montag, den 22.03.2021 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr vor den Grundstücken abgeholt. Bitte stellen Sie den Kehrsand um 7.oo Uhr zur Abholung bereit.
Wir bitten um Beachtung dieses Termins.
Durch die Mitarbeiter des Bauhofes wird nur Kehrsand, welcher in Eimern oder ähnlichen Gefäßen abgefüllt ist, am Grundstück abgeholt.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass diese Unterstützung durch die Gemeinde nur einmal im Jahr erfolgt. Die 14-tägige Reinigungspflicht bleibt davon unberührt.
Wünsche
Bürgermeister