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Hinweise vom Ordnungsamt

Verkehrssicherungspflicht privater Grundstückseigentümer

Aus gegebenem Anlass bitten wir alle Grundstückseigentümer, deren Bäume, Hecken und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum hineingewachsen sind, diese umgehend zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenleuchten, Verkehrszeichen sowie Straßennamensschilder an der Grundstücksgrenze durch Anpflanzungen verdeckt werden.

Weiterhin wird auf die Verpflichtung zur Entfernung von Unkraut, Schmutz und Unrat hingewiesen. Die betrifft insbesondere die regelmäßige Reinigung der Gehwege, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen.

Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können.

Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer schneiden Sie den Bewuchs bitte rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.

 

 

Appell an alle Hundehalter

Bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau gibt es immer wieder Beschwerden über Hundehalter, die sich nicht um die Entsorgung der Exkremente ihrer Tiere auf öffentlichen Flächen (§ 2 Polizeiverordnung der Gemeinde Schmölln-Putzkau) kümmern, sowie dafür keine geeigneten Materialen mit sich führen.

In unserer geltenden Polizeiverordnung ist zur Verunreinigung durch Tiere in § 5 geregelt, dass Halter und Führer von Tieren Sorge zu tragen haben, dass das Tier die Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Wenn dennoch durch Tiere Verunreinigungen verursacht werden, sind diese vom jeweiligen Tierführer unverzüglich zu beseitigen. Tierführer sind verpflichtet, geeignete Materialen mit sich zu führen, um dieser Pflicht nachkommen zu können.

Alle Hundehalter werden hiermit nochmals auf die Verpflichtung hingewiesen, die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners ordnungsgemäß zu entsorgen.

Weiterhin gibt es auch immer wieder Beschwerden über freilaufende Hunde.

Hunde dürfen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen sowie Grün-und Erholungsanlagen innerhalb der Ortslage und bei größeren Menschenansammlungen nur an der Leine geführt werden. Außerhalb der Ortslage dürfen Hunde nur bei unbedingter Gehorsamkeit und Kontrolle des Hundehalters bzw. Hundeführers freilaufen gelassen werden. Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen einen Maulkorb tragen.

(§ 4 Polizeiverordnung der Gemeinde Schmölln-Putzkau).

Wir bitten um Beachtung. Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Schmölln-Putzkau. Vielen Dank.

 Die Gemeindeverwaltung

 

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