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Information für die Anwohner der Schenkhäuserstraße im OT Putzkau Verkehrssicherungspflicht privater Grundstückseigentümer

 

Im Oktober dieses Jahres beginnt die Rübenernte, dessen Transport entlang der Schenkhäuserstraße über die Alte Landstraße erfolgt.

Damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs in dieser Zeit gewährleistet wird, bitten wir alle Grundstückseigentümer der Schenkhäuserstraße zu prüfen, ob auf Ihrem Grund und Boden stehende Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Anpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum ragen.

Bitte schneiden Sie den Grünbewuchs der in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.

Beachten Sie das Lichtraumprofil. Für die Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt für Geh- und Radwege eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 und über der Fahrbahn eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m einzuhalten.

Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Durch Ihr pflichtbewusstes Handeln können Sie als Grundstückseigentümer mithelfen Gefahren abzuwehren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Die Gemeindeverwaltung

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