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Jagdgenossenschaft Schmölln-Tröbigau

Jagdgenossenschaft Schmölln-Tröbigau

Bekanntmachungen / Informationen

zur Vollversammlung am 19.03.2024

  1. Beschlossen wurde die Änderung des § 14 Abs. 2 Satz 2 der Satzung zu öffentlichen Bekannt­machungen. Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Bautzen hat am 22.05.2024 die Änderung genehmigt. Die 1. Änderung der Satzung der JGS ist auf der Internetseite der Gemeinde Schmölln-Putzkau im Register „Satzungen“ veröffentlicht.
  2. In den Vorstand wurden JG Holger Hartmann, Jagdvorsteher, JG Marco Birnstengel, 1. Beisitzer, und JG Jens Heine, 2. Beisitzer, für fünf Jahre ab dem Jagdjahr 2024/25 gewählt. JG Uwe Nagel und JG Stefan Synde sind die gewählten Rechnungsprüfer.
  3. Durch den Jagdvorstand erfolgte die Bestellung des JG Harald Zschech als Kassenführer für dieselbe Amtszeit.
  4. Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Wahl der Funktionsträger ohne und mangels Gegenkandidaten erfolgte. Daher werden dringend vor allem jüngere Jagd­genossinnen und Jagdgenossen aufgerufen, sich bei Interesse an der Mitarbeit beim Vorstand zu melden und zu informieren. Die Jagdgenossenschaft ist die selbstbestimmte Wahrnehmung eines Eigentumsrechts, ansonsten würde dies durch die Gemeinde führend verantwortet.
  5. Die Auszahlung des Jagdpachtreinertrages für das Jagdjahr 2023/24 erfolgt am 15.06.2024 von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr bei Kassenführer H. Zschech, Am Schwarzwasser 40 im OT Schmölln.

Soweit durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen noch kein Nachweis der bejagbaren Flächen in den Gemarkungen Schmölln und Tröbigau erfolgte, ist dieser als Voraussetzung der Auszahlung mittels Grundbuchauszug bzw. Mitteilung des Grundbuchamtes zur Eigentums­umschreibung zu erbringen.

Der Anspruch auf Auszahlung des Jagdpachtreinertrages erlischt sechs Monate nach dem Auszahlungstermin und kann auch in diesem Zeitraum gegenüber dem Jagdvorsteher mündlich oder auch schriftlich unter Vorlage entsprechender Nachweise geltend zu machen.

Der Jagdvorstand

 

 

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