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Keine traditionellen Walpurgisfeuer am 30.04.2021

Die traditionellen Feuer dienen ausschließlich der Traditionspflege und der Stärkung des Gemeinsinns. Zum Schutz und zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus ist ein Aussetzen derzeit zwingend geboten. Aufgrund der derzeit gültigen Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung in Verbindung mit der Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen, beide in Kraft getreten am 01.04.2021 gültig bis 18.04.2021, werden in diesem Jahr keine Genehmigungen für die Traditions- und Brauchtumsfeuer von der Gemeinde Schmölln-Putzkau ausgestellt. Auch wenn sich die Gegebenheiten bis zum 30.04.2020 ggf. leicht lockern sollten, gehen wir davon aus, dass auch über den 18.04.2020 hinaus die derzeitigen Verordnungen und Verfügungen entweder verlängert oder durch anderweitige Regelungen ersetzt werden, die keine „Normalität“ in Bezug auf Veranstaltungen zulassen. Gerade die Traditions- und Brauchtumsfeuer anlässlich der Walpurgisnacht laden zum gemeinsamen Verweilen ein und zeichnen sich durch Öffentlichkeit aus. Gemäß § 9 Abs.2 der neuen Polizeiverordnung der Gemeinde Schmölln-Putzkau dürfen jedoch „Koch-, Grill- und Wärmefeuer (Höhe und Durchmesser unter 1 m), die mit trockenem unbehandeltem Scheitholz oder handelsüblicher Grillholzkohle bzw. Grillbriketts in befestigten Feuerstätten oder handelsüblichen Grillgeräten auf privaten Grundstücken betrieben werden. Die Feuer sind so abzubrennen, dass keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht“. Dabei sind die Regelungen der gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zwingend einzuhalten!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Die Gemeindeverwaltung

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