Seite wählen
  • 5
  • Allgemein
  • 5
  • Projektaufruf Bautzener Oberland – Fördermittel für den ländlichen Raum

Projektaufruf Bautzener Oberland – Fördermittel für den ländlichen Raum

Fördermittel für den ländlichen Raum – Neuer Projektaufruf der LEADER-Region Bautzener Oberland startet

Am 10. Januar 2024 startete der LEADER Projektaufruf der Region Bautzener Oberland für das Handlungsfeld Tourismus und Naherholung. Bis zum 17. Juli 2024 können Anträge in verschiedenen touristischen Maßnahmen eingereicht werden. Sowohl die Neuschaffung oder der Ausbau von Beherbergungsstätten als auch Vorhaben zur Verbesserung und zum Erhalt der touristischen Infrastruktur in unserer Region können gestellt werden. Die Entwicklung besonderer landtouristischer Angebote wie bspw. die Neugestaltung eines Themenwander- oder -radweges, die Einrichtung von Schauwerkstätten oder auch die Gestaltung eines Barfußweges im Ortszentrum sind Vorhaben, die in der ganzen Region wirken können.

Antragsberechtigt sind sowohl Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen. Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit bzw. die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit der Angebote bei Investitions- oder Ergänzungsvorhaben sowie die Schaffung bzw. Modernisierung von mindestens 6 Gästebetten bei Vorhaben im Bereich der Beherbergungsstätten, sind Fördervoraussetzungen. Der Fördersatz liegt je Maßnahme zwischen 40% und 60% und die Fördersumme bei maximal 100.000 Euro bzw. 125.000 Euro für den Erhalt und die Sicherung denkmalgeschützter Gebäude.

Projektaufruf 2024-1

(Einreichfrist: 17. Juli 2024)

Handlungsfeld Tourismus und Naherholung

(Budget: 500.000 Euro)

Projektvorschläge können bis zum 17. Juli 2024 beim Regionalmanagement der LEADER-Region Bautzener Oberland eingereicht werden. Der Koordinierungskreis wird die eingereichten Projektvorschläge voraussichtlich am 28. August 2024 anhand festgelegter Kriterien bewerten und auswählen.

Weitere Informationen sind unter www.bautzeneroberland.de abrufbar.

Marlen Martin und Susanne Porcu vom Regionalmanagement der Region Bautzener Oberland stehen bei Fragen gern zur Verfügung.

Vor Einreichung des Antrages ist ein Beratungstermin mit den Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements durchzuführen. Termine dafür können telefonisch unter 03592 – 54 26 910 oder per Email unter m.martin@bautzeneroberland.de bzw. s.porcu@bautzeneroberland.de vereinbart werden.

AMTS- & BÜRGERBLATT

Wussten Sie?

Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?

Nächste Veranstaltungen


aktueller Monat

➲ Alle Veranstaltungen anzeigen