Seite wählen
  • 5
  • Allgemein
  • 5
  • Verkehrssicherungspflicht privater Grundstückseigentümer

Verkehrssicherungspflicht privater Grundstückseigentümer

Verkehrssicherungspflicht privater Grundstückseigentümer 

Aus gegebenem Anlass bitten wir alle Grundstückseigentümer, deren Bäume, Hecken und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum hineingewachsen sind, diese umgehend zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenleuchten, Verkehrszeichen sowie Straßennamensschilder an der Grundstücksgrenze durch Anpflanzungen verdeckt werden.

Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können.

Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer schneiden Sie den Bewuchs bitte rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.

AMTS- & BÜRGERBLATT

Wussten Sie?

Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?

Nächste Veranstaltungen


➲ Alle Veranstaltungen anzeigen