Das Landratsamt Bautzen (Ordnungsamt) ordnet als zuständige Straßenverkehrs-behörde, gemäß § 45 Abs. 1 bis 3 StVO, die Entfernung des Verkehrszeichens Z 136-10, auf der „Zittauer Straße“ (B 98), Höhe der Bushaltestellen Hartmannmühle und (ehemaliger Standort) Brettmühle an.
Die Haltestellen werden nach Auskunft des Beförderungsunternehmens durch eine niedrige einstellige Zahl von Schülern täglich genutzt. Mit Aufhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf der „Zittauer Straße“ hat sich die Gefahr für Schüler auf dem Weg von und zu den Bushaltestellen erheblich verringert. Die Gefahrenzeichen sind nicht mehr erforderlich und demnach, dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr abzubauen.
Die Gemeindeverwaltung