Der Landkreis Bautzen sucht für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ehrenamtliche Jugendschöffen für die Amtsgerichte Hoyerswerda, Kamenz und Bautzen.
Wer kann ehrenamtlicher Jugendschöffe werden?
- Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Bautzen und im Bezirk des jeweiligen Amtsgerichtes wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind
- deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
- Personen, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind.
Wer kann sich nicht bewerben?
- Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann,
- hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtanwälte, Polizeivoll- zugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvoll- zugsbedienstete usw.) und Religionsdiener
- Personen, die als hauptamtlicher oder informeller Mitarbeiter der Staatsicherheit der Deutschen Demokratischen Republik tätig waren
Interesse?
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste werden persönliche Daten der Bewerber benötigt.
Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen finden Sie unter https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/4391/
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 24.03.2023 an das
Landratsamt Bautzen, Jugendamt
Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Landratsamt Bautzen, Jugendamt
Tel. 03591 5251 – 51001