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Wichtige Information – Grundsteuerzahlung 2025

Grundsteuer für 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid –  Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid 2025

Bisheriges SEPA-Lastschriftmandat erlischt – Bitte beiliegendes Formular SEPA-Lastschriftmandat neu erteilen

Vor dem 1. Januar 2025 erlassene Bescheide nach altem Recht werden gemäß § 266 Abs. 4 BewG zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben. Die bisherigen Bescheide verlieren mit Ablauf des Jahres 2024 ihre Gültigkeit. Eine Aufhebung durch Bescheid ist daher nicht erforderlich.

Für 2025 erhalten Sie neue Grundsteuerbescheide. Für die Zahlung warten Sie bitte auf den neuen Bescheid. Die bisherigen SEPA-Lastschriftmandate verlieren Ihre Gültigkeit. Entscheiden Sie sich für ein Lastschrifteinzug, senden Sie bitte das beiliegende Formular SEPA-Lastschriftmandant ausgefüllt an die Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau zurück.

Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut ein Dauerauftrag erteilt haben, dann vergessen Sie bitte nicht, den neuen Grundsteuerbetrag und das Kassenzeichen mitzuteilen oder den Dauerauftrag zu stornieren, bis der neue Betrag Ihnen bekannt ist.

Anfang bis Mitte Januar werden alle Grundsteuerbescheide für 2025 erteilt, (aktuell rechnen wir damit, dann für rund zwei Drittel aller Grundsteuerfälle Bescheide erteilen zu können). Alle weiteren Grundsteuerfälle erhalten dann nach und nach ihre Bescheide, je nachdem, wie lange die Klärung der einzelnen Fälle auf Grund von Rückfragen – beim Finanzamt dauert.

Wir bitten um Berücksichtigung. Vielen Dank!

Finanzverwaltung

 

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