Öffentliche Bekanntmachung
zum Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Putzkau“ Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat mit seiner Sitzung am 21.06.2022 nachfolgenden Beschluss Nr. 171/37/2022 gefasst:
Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Putzkau“ in der Fassung vom 19.05.2022 – Planzeichnung (Unterlage 1.1), Textliche Festsetzungen (Unterlage 1.2), Begründung (Unterlage 1.3), Textteil zur Grünordnung (Unterlage 2.1), Grünordnungsplan-Bestand Blatt 1-3 (Unterlage 2.2.1-2.2.3), Grünordnungsplan-Planung Blatt 1 und 2 (Unterlage 2.3.1 und 2.3.2), Umweltbericht (Unterlage 2.4) und Artenschutzfachbeitrag (Unterlage 3) und beschließt, den B-Plan Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der vorgenannten öffentlichen Auslegungsfrist zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt zur öffentlichen Einsichtnahme vom 11.07.2022 bis 12.08.2022 in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Bauverwaltung, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau zu den gewohnten Sprechzeiten.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst folgende Flurstücke:
682/18, 682/21, 682/b, 682/10, 738/5, 738/6, 710/3, 710/4, 709/3, 709/4, 682/22, 682/24, 681/4, 681/5, 681/2, 678/a, 678/4, 677/c, 677/17, 677/16, 644/6, 644/5, 677/10, 677/7 und 644/2 sämtlich Gemarkung Niederputzkau sowie die Flurstücke 1173/8, 475/1 und 494 Gemarkung Oberputzkau.
Ziel der 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Putzkau“ sind die Anpassung der Baufelder an die geplante gewerbliche Entwicklung, Verlagerung der Kompensationsflächen in Abstimmung an die benötigten gewerblichen Bauflächen und Anpassung der Erschließungsstraße.
Zweck der 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Putzkau“ sind der Schutz und weitestgehende Erhaltung der landschaftstypischen Charakteristik, Maßvolle Einordnung der Bebauung in die umgebende Landschaft, Aufnahme der Maßstäblichkeit und des landschaftstypischen Aussehens der vorhandenen Bebauung bei den Neubauten, sowie Klärung der verkehrs- und medientechnischen Erschließung des Gebietes.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In den öffentlich gefassten Gemeinderatsbeschluss kann während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Einsicht genommen werden.
Schmölln-Putzkau, 22.06.2022
Achim Wünsche / Bürgermeister