Kleinkläranlagenförderung nach RL SWW/2009 (Ortsteil Putzkau)
Zur Vermeidung von unverschuldeten Förderrisiken, die nicht der Sphäre des Bauherren zugerechnet werden können, ist die Einreichungsfrist mit Posteingang bei der Sächsischen Aufbaubank (Abteilung Umwelt und Landwirtschaft, 01054 Dresden) spätestens am 31.12.2016 gewahrt.
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