Abgabepflicht

Abwasser Ortsteil Putzkau

 

Durch den Freistaat Sachen erfolgt derzeit die Festsetzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen von häuslichen Schmutzwasser für das Jahr 2015.

Abgabepflicht besteht unter anderen, wenn keine ordnungsgemäße Schlammentsorgung durchgeführt wurde oder die Inbetriebnahme der vollbiologischen Kleinkläranlage nach dem 30.06.2015 stattfand.

Nach Eingang des Festsetzungsbescheides erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau eine Abwälzung der daraus entstandenen Aufwendungen auf die Verursacher.

Mehr Informationen unter: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/6761.htm

 

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März 2023