Fördermittelanträge nach RL SWW/2009 (Ortsteil Putzkau)

Kleinkläranlagenförderung nach RL SWW/2009 (Ortsteil Putzkau)

Zur Vermeidung von unverschuldeten Förderrisiken, die nicht der Sphäre des Bauherren zugerechnet werden können, ist die Einreichungsfrist mit Posteingang bei der Sächsischen Aufbaubank (Abteilung Umwelt und Landwirtschaft, 01054 Dresden) spätestens am 31.12.2016 gewahrt.

Mehr Informationen unter:

https://www.sab.sachsen.de/privatpersonen/förderprogramme/private-kleinkläranlagen.jsp#tab_program_conditions

 

 

Wussten Sie?

Das 1637 Österreicher Putzkau verwüsteten , die Kirche beraubten und die Schule in Brand steckten (Zeit des 30jährigen Krieges 1618-48)?

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April 2023