Öffentliche Gemeinderatstagung
Die 41. öffentliche Gemeinderatstagung findet am
Dienstag, den 27.02.2018, 19.00 Uhr
im Vereinsraum des Dorfgemeinschaftszentrum Schmölln, Schulweg 1
statt.
Hierzu lade ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bestätigung der Niederschrift zur 40. Gemeinderatstagung
- Bürgeranfragen
- Beratung zur Neufassung der Satzung der Gemeinde Schmölln-Putzkau zur Erhebung von
Benutzungsgebühren für das Freibad Schmölln (BgA) – Badgebührensatzung
- Jahresrechnung 2017 – Beratung und Beschlussfassung zur Mittelübertragung in das
Haushaltsjahr 2018 Produkt 36.52.01.01, Maßnahme SPKI0009- Erweiterung Anbau Kita
Zwergenland
- Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 588 der
Gemarkung Schmölln, gewidmet als Ortsstraße, Teil der Dorfstraße
- Beratung und Beschlussfassung zum „Sachantrag Straßenbeleuchtung“ der
Bürgerbewegung
- Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
„Hüttenhäuser/Putzkauer Weg“
8.1. Abwägungsbeschluss
8.2. Satzungsbeschluss
- Informationen des Bürgermeisters
Wünsche / Bürgermeister
Vollsperrung Uferweg ab 10. KW
Aufgrund von Ausbauarbeiten im Gasnetz durch die ENSO Netz GmbH kommt es vom 05.03. bis voraussichtlich 16.03.18 zur Vollsperrung des Uferweges.
Die Vollsperrung befindet sich im Bereich der Hausnummern 9 bis 10. Eine Umleitung wird nicht ausgeschildert werden.
Wünsche / Bürgermeister
Vollsperrung wegen Brückenbaumaßnahme
Am 05.03.2018 beginnt die Brückenbaumaßnahme des Landratsamtes im Ortsteil Schmölln an der Tröbigauer Straße (unterhalb der Kirche). Die Brücke wird unter Vollsperrung gebaut. Die Umleitung führt über Tröbigau (Freibad-Tröbigau-Neuschmölln). Die Abfallentsorgung wird wie gewohnt gewährleistet. Weitere Informationen in der nächsten Ausgabe.
Wünsche / Bürgermeister
Neuer Projektaufruf der LEADER-Region Bautzener Oberland startet
Die LEADER-Region Bautzener Oberland startet im Februar 2018 einen weiteren Projektaufruf. Es bestehen Fördermöglichkeiten für private Antragsteller als auch für Unternehmen. Entscheidet sich etwa eine junge Familie für den Kauf und die Sanierung eines leerstehenden Gebäudes, das vor 1960 erbaut wurde, kann sie bei diesem Vorhaben mit einer Summe von bis zu 90.000 Euro unterstützt werden. Unternehmen können bei Investitionen, die der Geschäftserweiterung dienen (Anschaffung von Anlagen und Maschinen oder bauliche Maßnahmen) bis zu 50% Förderung erhalten.
Projektaufruf 2018-1
(Einreichfrist: 18. April 2018)
Maßnahmen A: Unterstützung regionaler Unternehmen
(Budget: 600.000 Euro)
Maßnahmen C: Um- und Wiedernutzung für private Wohnnutzung
(Budget: 600.000 Euro)
Projektvorschläge können bis zum 18. April 2018 beim Regionalmanagement der LEADER-Region Bautzener Oberland, Bautzener Straße 50, OT Kirschau in 02681 Schirgiswalde-Kirschau eingereicht werden. Der Koordinierungskreis wird die eingereichten Projektvorschläge am 30. Mai 2018 anhand festgelegter Kriterien bewerten und auswählen.
Weitere Informationen sind unter www.bautzeneroberland.de abrufbar.
Marlen Martin und Susanne Schwarzbach vom Regionalmanagement der Region Bautzener Oberland stehen bei Fragen gern zur Verfügung. Ein Beratungsgespräch vor Einreichung des Vorhabens ist empfehlenswert. Termine dafür können telefonisch unter 03592 – 54 26 910 oder per Email unter m.martin@bautzeneroberland.de bzw. s.schwarzbach@bautzeneroberland.de vereinbart werden.
Wünsche / Bürgermeister
Sturmschäden in unseren Wäldern – Hinweise für betroffene Waldbesitzer
Im Juni beginnend bis zum Sturm Friederike am 18.01.2018 kam es in Folge mehrerer Sturmereignisse zu erheblichen Schäden in den Wäldern des Landkreises Bautzen. Waren die Stürme vor Friederike noch lokal begrenzt, so hat der Sturm am 18.01.2018 landkreisweit für erhebliche Schäden in unseren Wäldern gesorgt.
- Aufbereitung des Schadholzes
– durch direkte Beauftragung von Forstunternehmen (Kontaktdaten über SBS, WNA)
– durch Betreuungsleistungen über den Staatsbetrieb Sachsenforst in Kombination mit Forstunternehmen
– durch Eigenleistung (diese sollte nur bei geringen Schäden ohne größere Gefahr erfolgen) – besonders ist auf die Grundsätze des Arbeitsschutzes zu achten,
Schutzausrüstung, geeignete Technik und nicht als Einzelperson
→ lassen Sie sich durch den örtlich zuständigen Revierförster beraten!
- Holzvermarktung
– durch Unternehmer
– durch den Staatsbetrieb Sachsenforst
– durch selbständige Vermarktung oder Aufarbeitung für den Eigenverbrauch
- Waldschutz
Die durch den Sturm geschädigten Waldflächen und Einzelbäume – insbesondere Nadelholz – bieten für die Forstschadinsekten eine gute Entwicklungsmöglichkeit. Es muss ab April/Mai mit Befall durch den Borkenkäfer gerechnet werden. Daher ist eine rasche Aufarbeitung notwendig. Folgende Grundsätze sollten beachtet werden:
- Aufbereitung von Nadelholz vor Laubholz (Fichte Kiefer)
- Bruchholz oder Wurfholz
- Einzelschäden vor Flächenschäden
- Verkehrssicherung
– schnelle Gefahrenbeseitigung im Grenzbereich zu öffentlichem Verkehrsraum
(öffentliche Straßen und Wege, Bahnstrecken, Bebauung)
- Allgemeine Informationen
– Waldbesitzer von Förderflächen haben Schäden an diesen Flächen umgehend (d.h. binnen 15 Arbeitstagen nach Bekanntwerden) dem Staatsbetrieb Sachsenforst
(Ober Forst- und Jagdbehörde, Außenstelle Bautzen, Paul-Neck-Str. 127, 02625
Bautzen) schriftlich mitzuteilen
– Auskunft über Fördermöglichkeiten erteilen Ihnen die Mitarbeiter des
Staatsbetriebes Sachsenforst
Ansprechpartner in den Forstbehörden:
Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS):
Forstbezirk Neustadt (03596) 58 57 10
https://www.sbs.sachsen.de/download/sbs/EL_FoB Neustadt_bf.pdf
Landratsamt Bautzen – Wald, Natur, Abfallwirtschaft (WNA):
Revier Bischofswerda – Herr Kother (03591) 5251 68309 oder 0173/9246158
Wünsche / Bürgermeister
Information zu Diensten der Feuerwehren
Putzkau
02.03.2018, 19.30 Uhr, Gerätehaus – Knoten und Stiche
Interessierte sind herzlich willkommen.
Käppler / OWL Putzkau
Kleiderbasar in der Kita „Zwergenland“
Wenn Sie noch Kindersachen und Spielzeug zu verkaufen haben (bevorzugt Frühling/Sommer), dann sind Sie hier richtig. Die Sachen müssten von Ihnen ausgepreist und mit der dazugehörigen Verkäufernummer, welche Sie von der Kita erhalten, versehen werden.
Von den Einnahmen würden 20% an die Kita-Kinder weitergegeben werden. Der Rest würde natürlich ausgezahlt und die nicht verkauften Sachen zurückgegeben werden.
Sie haben Interesse?
Dann schreiben Sie bitte Ihren Namen, Telefonnummer und was Sie gern verkaufen wollen (Bekleidung Junge/Mädchen + Größe, Spielzeug etc.) auf einen Zettel und werfen diesen bis zum 02. März 2018 in den Elternbriefkasten im Foyer ein oder Sie schreiben eine Mail an er.kitazwergenland@gmail.com
Die Abgabe der Sachen ist dann am Mittwoch, den 14.03.2018 bis 17.00 Uhr in der Kita, Brauereistraße 2 in Putzkau möglich.
Der Verkauf findet am
- und 16. März 2018 (donnerstags u. freitags), jeweils von 7.30 Uhr bis 9.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
und am
- März 2018 (samstags) von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
im Turnraum der Kita „Zwergenland“ in Putzkau statt.
Kita „Zwergenland“
Der Elternrat