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Öffentliche Bekanntmachung: BauGB „Schulstraße“ im Ortsteil Putzkau

Gemeinde Schmölln-Putzkau
Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss zur Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 und 5 BauGB „Schulstraße“ im Ortsteil Putzkau

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.10.2019 mit Beschluss-Nr. 31/05/2019 die Aufstellung zur Ergänzungssatzung nach § 34 Abs.4 und 5 BauGB „Schulstraße“ Ortsteil Putzkau beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst das Flurstück 338/2, Gemarkung Oberputzkau.
Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
Mit der Ergänzungssatzung soll das Flurstück 338/2, Oberputzkau zum Zwecke der Wohnnutzung in den Innenbereich einbezogen werden. Der nördliche Ortsrand der Ortslage Putzkau, gelegen an der Staatsstraße S 120 (Schulstraße) wird damit verdichtet und geschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Wünsche
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Ergänzungssatzung nach § 34 Abs.4 und 5 BauGB „Schulstraße“ im Ortsteil Putzkau

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.10.2019 (Beschluss-Nr.32/05/2019) wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 und 5 BauGB „Schulstraße“ im Ortsteil Putzkau, bestehend aus der Planzeichnung Teil A mit den Festsetzungen sowie die Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst das Flurstück 338/2, Gemarkung Oberputzkau.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Begründung in der Fassung vom 10.10.2019
Auf der Ebene der Ergänzungssatzung erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen in der Begründung zur Satzung.
Diese enthält Angaben über den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand sowie die Ziele von Natur und Landschaft und die sich daraus ergebenden Konflikte bei Realisierung des Vorhabens und Auswirkungen auf die Schutzgüter.
Des Weiteren werden Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege benannt.

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Dabei wird gemäß § 13 Abs.3 Nr.1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB verzichtet.

Der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung wird für die Dauer eines Monats

vom 18.11.2019 bis einschließlich 20.12.2019

in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Bauverwaltung, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau, zu jedermanns Einsicht öffentlich, während der Dienstzeiten ausgelegt.
Die Unterlagen der Satzung können außerdem im Internetportal der Gemeinde Schmölln-Putzkau und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Verfassers vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Abwägung und Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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