Der Freistaat Sachsen unterstützt vom Hochwasser Betroffene vom Juli 2021 mit verschiedenen Steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.smf.sachsen.de/hochwasserhilfen-4963.html.
Die steuerlichen Hilfsmaßnahmen sehen insbesondere vor, den unmittelbar und nicht unerheblich Betroffenen fällige Steuern zinsfrei zu stunden, Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer anzupassen und auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten. Auch der Verlust von Buchführungsunterlagen durch das Hochwasser findet Berücksichtigung.
Daneben gibt es auch Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen. Bis zum 31. Oktober 2021 genügt unter anderem ein vereinfachter Spendennachweis für Zuwendungen, die zur Hilfe auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt wurden.