im Freistaat Sachsen wurde am 31.10.2020 der erste Ausbruch der ASP in der Schwarzwildpopulation amtlich festgestellt. Seither wurden unverzüglich alle tierseuchenrechtlichen Maßnahmen angeordnet und umgesetzt, welche zum Ziel haben, eine Weiterverbreitung der Infektion im Freistaat Sachsen, in Deutschland und in der EU zu unterbinden.Mit dem aktuell dynamischen Infektionsgeschehen ist eine Erweiterung des gefährdeten Gebietes erforderlich.Im Abschnitt Bereich der Staatsstraßen S94 / S156, der Bundesstraßen B97 / B98 / B96 und den Kommunalstraßen K9202 / K9208 werden Wildabwehr-Zäunungen errichtet, um eine Abwanderung oder Versprengung von infizierten Schwarzwildrotten zu verhindern.Die Wildabwehrzäunungen sollen nach aktuellem Stand für bis zu 5 Jahre die Bereiche absichern – je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der tierseuchenrechtlichen Abwehrmaßnahmen.
Quelle:
LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Die Gemeindeverwaltung