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Ausgabe am 15.01.2022

Öffentliche Gemeinderatstagung

Die 32. öffentliche Gemeinderatstagung findet am

Dienstag, dem 18.01.2022, 19.00 Uhr im Schulungsraum der FFw Putzkau, Brauereistraße 4

statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bestätigung der Niederschriften der 28., 29., 30. und 31. Gemeinderatstagung
  3. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung der Jahresrechnung 2020
  4. Beratung und Beschlussfassung zu Spenden im Jahr 2021
  5. Beratung und Beschlussfassung zum überplanmäßigen Aufwand, überplanmäßige Auszahlung der Gewerbesteuerumlage 2021
  6. Information zur Vorlage des Beteiligungsberichtes 2020
  7. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Leistungen nach VgV: Beschaffung von drei Löschfahrzeugen (LF 10) für Ortsfeuerwehren der Städte/Gemeinden Hoyerswerda, Schmölln-Putzkau und Sohland a.d.Spree Vergabe-Nr.: II/37.1/21/22-VOL
  8. Informationen des Bürgermeisters

Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil zu Personalangelegenheiten an.

Hinweis:

Im Interesse des Gesundheitsschutzes in Zeiten der Corona-Pandemie steht nur eine geringe Anzahl an Plätzen für die Öffentlichkeit zur Verfügung, da ein Mindestabstand von 1,50 m gewahrt werden muss. Der Zutritt zur Sitzung ist nur mit Mund- und Nasenschutz (nur FFP2-Maske) erlaubt Die Hygieneregeln sind zu beachten und einzuhalten!

Auf Basis der aktuell gültigen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ist für die Teilnahme an der Gemeinderatssitzung die Vorlage eines gültigen Impf-, Genesenen- oder Testnachweises erforderlich!

Wünsche / Bürgermeister

 

Entwurf Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022

Die Auslage erfolgt vom 17.01.2022 bis einschließlich 03.02.2022, von Montag bis Freitag, täglich von 09:00 – 12:00 Uhr und zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Schmölln – Putzkau, Haupt- und Finanzverwaltung. Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen, bis einschließlich 03.02.2022, die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Wir bitten, wegen der Corona-Pandemie die Bürger bei Interesse zur Einsichtnahme, um telefonische Voranmeldung unter (03594) 77 11-18.

Wünsche

Bürgermeister

 

Gefasste Beschlüsse

In der 31. öffentlichen Gemeinderatstagung wurden am 21.12.2021 nachfolgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. 136/31/2021

Termin Bürgermeisterwahl 2022

Beschluss Nr. 137/31/2021

Wahl des Gemeindewahlausschusses

Beschluss Nr. 138/31/2021

Überplanmäßiger Aufwand, überplanmäßige Auszahlung – Reparatur Multicar

Beschluss Nr. 139/31/2021

Aufstellungsbeschluss für den qualifizierten Bebauungsplan „Am Sportplatz“ im Ortsteil Schmölln

Die gefassten Beschlüsse liegen in vollumfänglicher Textfassung für jedermann zur Einsichtnahme zu den bekannten Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau aus. Bei Interesse zur Einsichtnahme bitten wir, wegen der Corona-Pandemie, um telefonische Voranmeldung unter (03594) 77 11 – 12.

Dr. Helbig / stv. Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2022

Für das Kalenderjahr 2022 wird die Grundsteuer in der gleichen Höhe wie im Vorjahr durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Dies betrifft alle Steuerschuldner, welche für das Kalenderjahr 2022 keinen schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten. Grundlage dafür bildet der § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG).

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für alle Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirklungen ein, wie wenn an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Steuerbescheid.

Diese öffentliche Bekanntmachung gilt auch für die Grundsteuern, die im Anmeldeverfahren gemäß § 42 Grundsteuergesetz erhoben wurden. Auf die Abgabe von erneuten Steueranmeldungen für die Grundsteuer gemäß § 44 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird verzichtet, soweit in der Besteuerungsgrundlage seit der letzten Anmeldung keine Änderungen eingetreten sind.

Grundsteuerpflichtige die keinen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2022 erhalten, haben die gleiche Grundsteuer zu entrichten wie im Kalenderjahr 2021.

Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen gegenüber dem Vorjahr unverändert:

Grundsteuer A                300 v. H.

Grundsteuer B                400 v. H.

Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt, die fristgemäß zugestellt werden.

Fälligkeiten der Grundsteuer (§ 28 Grundsteuergesetz):

Die Grundsteuer 2022 wird mit den zuletzt erteilten Bescheiden über Grundbesitzabgaben in festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2022 fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2022 in einem Betrag am 01. Juli 2022 fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats, beginnend mit dem Tag der

Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau einzulegen.

Hinweis: Ein Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Steuer ist trotzdem fristgerecht zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung entstehen Säumniszuschläge sowie mögliche Mahn- und Vollstreckungskosten.

Festsetzung und Entrichtung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2022

Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Beschluss des Gemeinderates vom 22.03.2016) bleibt die Festsetzung der Hundesteuer gegenüber dem Vorjahr unverändert, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2022 verzichtet wird.

 

Der Steuersatz für die Hundehaltung beträgt wie folgt:

1.Hund

 

2.Hund für jeden weiteren Hund Gefährlicher Hund
50,00 €

 

70,00 € 100,00 € 400,00 €

 

Fälligkeit der Hundesteuer:

Die Hundesteuer 2022 wird mit dem, im zuletzt erteilten Hundesteuerbescheid festgesetzten

Betrag, am 15. Februar 2022 fällig. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen, die keinen Steuerbescheid für 2022 erhalten, die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats, beginnend mit dem Tag der

Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau einzulegen.

Hinweis: Ein Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Steuer ist trotzdem fristgerecht zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung entstehen Säumniszuschläge sowie mögliche Mahn- und Vollstreckungskosten.

Zahlungshinweise für die Grundsteuer A und B sowie für die Hundesteuer:

Zahlungspflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Steuer zum jeweiligen Fälligkeitstermin mit dem SEPA-Lastschriftmandat vom Bankkonto abgebucht. Alle anderen Steuerzahler, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, spätestens zu dem oben angeführten Termin die fällige Zahlung auf das unten angegebene Konto zu entrichten. Wir bitten Sie, bei Zahlungen unbedingt das Buchungszeichen anzugeben. Formulare zur Teilnahme am Lastschriftverfahren erhalten Sie auf unserer Homepage oder in der Finanzverwaltung bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau.

Unsere Bankverbindung lautet:

IBAN: DE64 8555 0000 1000 5133 31

BIC:     SOLADES1BAT

(Kreissparkasse Bautzen.)

Wünsche / Bürgermeister

 

Neujahrsgruß der Bürgerbewegung Putzkau

Das neue Jahr hat auch in Schmölln-Putzkau wieder stiller begonnen als es vielen von uns lieb war.  Im letzten Jahr waren kaum Vereinstreffen möglich, und viele Gemeinderatssitzungen fanden nur ohne Besucher statt.

Wir haben dennoch einiges für 2022 vorbereitet.

Das Wohngebiet am Putzkauer Weg ist so weit vorbereitet, dass gebaut werden kann. Damit stehen in der Gemeinde (neben dem An der Wesenitz) nun zwei Wohnbaugebiete zur Auswahl. Auch für das Gewerbegebiet an der Dresdener Straße ist eine Erweiterung mit neuer Stichstraße vorgesehen.

Die Gemeinde selbst möchte zwei Bauvorhaben umsetzen, die schon sehr lange auf der Wunschliste stehen: barrierefreier (und endlich verkehrssicherer) Ausbau der Bushaltestellen Hartmannmühle und Brettmühle sowie Sanierung des Mühlteichs Schmölln nebst der Brücke. Für beides brauchen wir die Zuarbeit von anderen Behörden und Einrichtungen, sodass es nicht allein in unserer Hand liegt, dass es so schnell geht wie geplant. Für das neue LF10 stehen Gemeindegeld und Fördermittel schon bereit, aber gibt noch keinen Liefertermin. Ein langer Weg ist die Sanierung der Dr.-Alwin-Schade-Grundschule. Hier werden wir auch 2022 viel Geld und Arbeitskraft in die Planung investieren. Den Erfolg sieht man bei so großen Vorhaben leider erst später. Im Frühjahr werden zudem in Sachsen die Landräte und die meisten Bürgermeister neu gewählt, so auch in Schmölln-Putzkau.

Mein Mitgefühl gilt allen, die am Coronavirus und dessen gesellschaftlichen Auswirkungen zu leiden hatten und haben. Ich bin zuversichtlich, dass sich dieses Kapitel 2022 schließt. Unsere Vereine bereiten sich auf ein reges Vereinsleben und auf Veranstaltungen und Feste vor, wie wir sie vor der Zwangspause kannten. Ich lade Sie, liebe Bürger, ein, sich ins öffentliche Leben unserer Gemeinde wieder einzubringen. Ich wünsche Ihnen ein gesundes neues Jahr und einen zuversichtlichen Blick in die Zukunft.

Für die Bürgerbewegung im Gemeinderat

Dr. Stephan-Markus Helbig, stellvertretender Bürgermeister

 

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Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?

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